Arbeitsrechte
Zuständig beim SGB

Vernehmlassungen
Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werden
Genehmigung des IAO-Übereinkommens Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz Sonderbestimmungen für hauswirtschaftliche Leistungen sowie Betreuung und Unterstützung in der Alltagsbewältigung
Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.484 «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice»
Parlamentarische Initiative Grossen Jürg. Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen
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