Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt das Kernanliegen der Parlamentarischen Initiative «Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werden», fordert jedoch, dass Arbeitnehmende ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen werden. Ausserdem tritt er für eine Informationspflicht bei Verstössen ein, so dass die Sozialpartner, aber auch die Tripartiten Kommissionen für arbeitsmarktliche Aufgaben zwingend informiert werden.
Weitere Details finden sich in der ausführlichen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).