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Gegen Lohndumping: SGB unterstützt Strafbarkeit bei Umgehung von Arbeitsvorschriften

  • Arbeitsrechte
Artikel
Verfasst durch Björn Resener

SGB nimmt Stellung zu Parlamentarischer Initiative

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) setzt sich konsequent für faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne ein. In seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative gegen die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen (21.470) unterstützt er die geplante Verschärfung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), mit dem Ziel, vorsätzliche Verstösse gegen zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften strafrechtlich zu verfolgen. Gleichzeitig fordert er, Arbeitnehmende ausdrücklich von der Strafbarkeit auszunehmen und eine Informations- und Dokumentationspflicht bei Verstössen einzuführen.

Immer wieder versuchen Unternehmen, sich durch Lohn- und Sozialdumping einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen – zulasten ihrer Angestellten und der gesamten Branche. Das Zahlen von Mindestlöhnen und Sozialversicherungsbeiträgen ist jedoch ebenso wenig fakultativ wie das Einhalten der Mindeststandards bei Ferientagen, Arbeits- und Ruhezeiten. Sie sind die gesetzliche Pflicht! 

Lücken im heutigen Recht müssen geschlossen werden

Trotzdem sind Verstösse gegen arbeitsrechtliche Vorschriften zivilrechtlich kaum zu ahnden – ein unhaltbarer Zustand. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erlaubt zwar die Strafverfolgung bei unlauterer Werbung oder der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, nicht aber bei Lohndumping oder der Missachtung arbeitsrechtlicher Mindeststandards. 

Diese Lücke schadet nicht nur den betroffenen Arbeitnehmenden, sondern auch jenen Unternehmen, die sich korrekt verhalten. Sie müssen mit Unternehmen konkurrieren, die durch Umgehung der gesetzlichen Vorgaben günstiger offerieren können. In der Folge geraten die Arbeitsbedingungen weiterer Beschäftigter der betroffenen Branche unter Druck.

Der SGB begrüsst daher, dass Unternehmen in Zukunft strafrechtlich belangt werden sollen, wenn sie vorsätzlich gegen gesetzliche Schutzbestimmungen verstossen und sich dadurch unfair am Markt positionieren.

Arbeitnehmende dürfen nicht zu Straftätern gemacht werden

Der SGB fordert aber auch, dass Arbeitnehmende ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen werden. Wer auf Anweisung des Arbeitgebers handelt und sich in einem hierarchischen Abhängigkeitsverhältnis befindet, darf nicht für Verstösse verantwortlich gemacht werden, die er oder sie nicht aus freien Stücken begeht. Diese Klarstellung muss im Gesetzestext unmissverständlich verankert werden.

Der SGB unterstützt zudem die Forderung, dass betroffene Arbeitnehmende und die Sozialpartner zwingend über festgestellte Verstösse informiert werden müssen. Nur so können sie ihre Rechte wahren und entsprechende Massnahmen ergreifen. Zudem braucht es aus Sicht des SGB eine Statistik des Bundes über festgestellte Verstösse, so dass die tripartiten Kommissionen kantonal und im Bund bei wiederholtem Missbrauch reagieren können und z. B. allgemeingültige Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen beantragen. 
 

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

Co-Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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