Genehmigung des IAO-Übereinkommens Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

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  • Arbeitsrechte
Vernehmlassungen

Stellungnahme des SGB

Am 21. Juni 2019 hat die Internationale Arbeitskonferenz (IAK) unter dem Vorsitz der Schweiz das Übereinkommen Nr. 190 mit Unterstützung aller Delegationen aus der Schweiz angenommen – Regierung, Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Am selben Tag genehmigte die Konferenz auch einen Entschluss zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt – ebenfalls mit Schweizer Unterstützung. Diese IAK war historisch bedeutend: Sie schuf das erste UN-Instrument gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und markierte gleichzeitig das 100-jährige Jubiläum der IAO, der ältesten UN-Sonderorganisation mit Sitz in Genf.

Am 8. Mai 2022 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens vor. Darin hält er fest, dass das bestehende Schweizer Recht und die gelebte Praxis den Anforderungen des Übereinkommens vollumfänglich entsprechen. Damit erfüllt die Schweiz die eigenen Ratifizierungskriterien: Internationale Abkommen werden ratifiziert, wenn keine Gesetzesanpassungen erforderlich sind.

Das Übereinkommen trat am 25. Juni 2021 in Kraft. Es wurde bislang von 50 Staaten ratifiziert, darunter 19 europäische Länder – inklusive aller Nachbarstaaten der Schweiz. Der SGB setzt sich dafür ein, dass auch die Schweiz das Übereinkommen ratifiziert. Diese würde die internationale Glaubwürdigkeit stärken und das Engagement der Schweiz gegen geschlechtsbezogene Gewalt unterstreichen.

Weitere Details finden sich in der ausführlichen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

Co-Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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