Die Arbeitnehmenden sind in der Schweiz mit Blick auf ihre Altersvorsorge zunehmend verunsichert. Die Frage, ob ihre AHV- und Pensionskassen-Renten für ein anständiges Leben ausreichen werden, bietet immer mehr Anlass zur Sorge. Denn das Rentenniveau der Zweiten Säule ist am Sinken und auch die AHV-Renten halten mit der Lohnentwicklung nicht mehr mit.
Der SGB begrüsst es, dass der Ständerat den Provokationen aus dem Nationalrat standgehalten hat und nicht auf die automatische Rentenaltererhöhung auf 67 Jahre eingetreten ist. Positiv ist auch, dass der Ständerat die Sorgen der Arbeitnehmenden im Vergleich zum Nationalrat höher gewichtet und daran festhält, die rückläufigen Pensionskassen-Renten zu einem Teil über bessere AHV-Renten zu kompensieren. Die Anhebung der AHV-Renten um 70 Franken pro Monat sowie die Verbesserung der AHV-Renten der Ehepaare sind angesichts des sinkenden Rentenniveaus in der Zweiten Säule nötig. Beide Massnahmen sind zudem mit 0,3% Lohnbeiträgen effizient und gerecht finanziert. Die Stabilisierung des Rentenniveaus ausschliesslich mittels Massnahmen in der Zweiten Säule, so wie es der Nationalrat wünscht, würde Leute mit tiefen und mittleren Einkommen viel mehr kosten (Sparbeiträge) und vor allem auch Firmen aus Niedriglohnbranchen übermässig belasten. Und das Minderheitsmodell des Ständerats würde den künftigen Rentnerinnen und Rentnern tiefere Renten bringen als das Ständeratsmodell. Und auch hier wäre die Beitragslast deutlich höher. Angesichts der Tiefstzinsphase ist klar: die stärkere Kapitalbildung ist heute weit weniger effizient als in vergangenen Jahren.
Der SGB erachtet auch die vom Ständerat verabschiedete Zusatzfinanzierung für die AHV als sinnvoll. Die AHV braucht im nächsten Jahrzehnt Zusatzeinnahmen. Positiv ist, dass von den zusätzlichen 1% Mehrwertsteuer, nur 0,7% effektiv neu im Portemonnaie zu spüren sind, da 0,3% bereits heute für die IV erhoben werden. Ohne Erhöhung droht eine Unterfinanzierung der AHV.
Der Nationalrat tut gut daran, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen. Ignoriert er die Sorgen der Arbeitnehmenden weiterhin, folgt die Quittung an der Urne. Schon die bisherigen Beschlüsse des Ständerats enthalten mit dem Frauenrentenalter 65 und der Umwandlungssatzsenkung einschneidende Massnahmen, die breite Kreise ablehnen. Ohne Stärkung der AHV und mit einem Automatismus für Rentenalter 67 ist ein Volks-Nein absehbar. Der SGB wird die "Altersvorsorge 2020" nach deren Bereinigung am 24. März an einer a.o. Delegiertenversammlung beurteilen.
Auskünfte:
- Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67
- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74