In der Wintersession befasst sich der Ständerat erneut mit der Altersvorsorge 2020. Gewichtige Differenzen zwischen den beiden Räten bestehen beim Erhalt des Rentenniveaus, bei der Zusatzfinanzierung für die AHV, beim Automatismus für ein höheres Rentenalter und bei den Witwen- und Kinderrenten. Für den SGB weisen die Beschlüsse des Ständerates in die klar bessere Richtung.
Die vorberatende Kommission der kleinen Kammer beantragt ihrem Plenum, weitgehend der bisherigen Linie zu folgen:
- Festhalten am AHV-Rentenzuschlag von Fr. 70 und Verbesserung des Ehegattenplafonds auf 155%;
- Bessere Abdeckung der Teilzeitarbeit in der beruflichen Vorsorge: Koordinationsabzug entspricht 40% des Jahreslohn, maximaler Wert= Fr. 21'150;
- Zusatzfinanzierung über Mehrwertsteuer: schrittweise Erhöhung um 1%;
- Keine automatische Rentenaltererhöhung;
- Keine Anpassung der Witwen- und Kinderrenten.
AHV anheben, um Rentenverluste zu kompensieren
Der SGB begrüsst die Stossrichtung der ständerätlichen Anträge. Die durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes entstehenden Rentenverluste innerhalb des BVG kompensieren zu wollen, wie das der Nationalrat vorschlägt, ist aufgrund des anhaltenden Formtiefs der Zweiten Säule falsch. Die Beitragslast für die Versicherten wäre viel zu hoch, insbesondere für Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen. Beispiel: Für eine 30-jährige Arbeitnehmerin mit einem Monatslohn von 3'000 Franken vergrösserte sich in der obligatorischen beruflichen Vorsorge der versicherte Lohn von heute Fr. 11'325 auf Fr. 36'000. Bezahlte die Arbeitnehmerin bisher monatlich Fr. 33.-- an Altersgutschriften, würden es künftig Fr. 135.-- sein. Die gleiche Erhöhung der Beitragslast müsste auch die Firma stemmen. Aber auch bei mittleren Einkommen zeigt ein Vergleich zwischen den Vorschlägen der beiden Räte, dass die Variante des Ständerates für die Versicherten bis zu sechs Mal günstiger kommt.
Kein Interventionsmechanismus, kein Rentenalter 67
Der SGB lehnt einen Interventionsmechanismus mit automatischen Massnahmen in der AHV dezidiert ab. Bei der vom Nationalrat beschlossenen Erhöhung der Mehrwertsteuer um nur 0.6 Prozent sind die Rentenleistungen im nächsten Jahrzehnt nicht gesichert. Die Stabilisierungsregel ist nichts anderes als eine gut getarnte generelle Rentenaltererhöhung auf 67. Dies wiederum ist eine Zwängerei, die angesichts der Lage älterer Angestellter auf dem Arbeitsmarkt zynisch ist - und deshalb vor dem Volk auch keine Chance hätte. Es braucht deshalb eine Zusatzfinanzierung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Höhe eines Prozentpunktes, wie das der Ständerat beantragt. Infolge der Überführung der IV-Zusatzfinanzierung in die AHV wäre nur eine MwSt-Erhöhung von 0.7% spürbar.
Fazit: Der Ständerat bemüht sich um eine gewisse Ausgewogenheit der Reform. Der Nationalrat mutet unter allen wichtigen Titeln der Bevölkerung bloss Verschlechterungen zu. Deshalb ist zu hoffen, dass die kleine Kammer resolut an ihren Vorschlägen festhält.