Schon heute viele Vorteile für Ehepaare

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Verfasst durch Daniel Lampart

Heiratsstrafe – ein Mythos?

Die CVP behauptet, dass Ehepaare steuerlich benachteiligt seien und hat die Initiative gegen die „Heiratsstrafe“ eingereicht. Diese Behauptung ist schon relativ alt. Und sie zeigte Wirkung. Beim Bund gab es in den letzten Jahren mehrere Steuersenkungen, bei denen fast nur hohe und höchste Einkommen profitierten.

Eine genaue Prüfung zeigt, dass es die „Heiratsstrafe“ der CVP so nicht gibt. Eine Studie der Steuerverwaltung des Bundes für die kantonalen Steuern ergab beispielsweise, dass insbesondere Ehepaare mit tiefen und mittleren Einkommen im Durchschnitt sogar weniger Einkommenssteuern zahlen als Konkubinate. Bei den hohen Einkommen sind die Konkubinate etwas besser gestellt. Doch dort profitieren die Ehepaare von den Vorteilen bei der Erbschaftssteuer, die in der Analyse des Bundes nicht berücksichtigt ist.

Nimmt man noch die Sozialversicherungen dazu, haben die Ehepaare weitere Vorteile. In einer anderen Studie hat der Bund den Vorteil alleine bei der AHV auf 800 Millionen Franken pro Jahr beziffert. Zwar sind die AHV-Renten für Ehepaare plafoniert (1.5mal die maximale Rente der Einzelpersonen). Doch die Witwen- und Witwerrenten, der Verwitwetenzuschlag sowie das Beitragsprivileg für nicht-erwerbstätige Ehegatten machen diese Beschränkung mehr als wett. Leichte Vorteile gibt es auch bei der IV. Bei der 2. Säule hängt die Situation stark davon ab, ob die Pensionskassen auch den Konkubinatspaaren Witwen und Witwerrenten gewähren. Das ist nicht obligatorisch.

Generelle Steuersenkungen für Ehepaare sind nicht nötig. Im Durchschnitt sind Ehepaare sogar etwas besser gestellt als Konkubinate. Im Einzelfall hängt es von der konkreten Lebenssituation ab. Die Annahme der Initiative wäre für die bürgerlichen Parteien ein Steilpass, die Steuern auf Bundesebene weiter zu senken. Davon profitierten erneut fast ausschliesslich hohe und höchste Einkommen. Leidtragende wären die tiefen und mittleren Einkommen. Weil dann die AHV oder die Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenprämien unter Druck kommen können. Deshalb braucht es ein Nein gegen die CVP-Initiative.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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