ältere Frau muss rechnen

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Zinswende kommt bei den Versicherten nicht an

  • Berufliche Vorsorge
Medienmitteilung

BVG-Kommission beschliesst tiefen Mindestzinssatz

Die BVG-Kommission will den Mindestzinssatz auf tiefe 1.25 Prozent festlegen. Damit würde er bedeutend hinter der aktuellen Teuerung hinterherhinken. Resultat: Das Alterskapital der Versicherten verliert weiter an Wert und die Zinswende kommt nicht bei den Erwerbstätigen an. Obwohl sie während der Negativzinsphase bereits einen hohen Preis bezahlt haben. Am Schluss stehen noch tiefere Renten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Bundesrat dazu auf, den Mindestzins auf 2 Prozent zu erhöhen. Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist aufgrund der gestiegenen Zinsen gut und auch die Renditen fallen positiv aus. Nach 15 Jahren sinkenden Pensionskassen-Renten aufgrund tiefer Zinsen und überhöhter Kosten muss jetzt Schluss sein.

Die Mindestverzinsung liegt seit Jahren auf einem historischen Tiefpunkt und nicht nur die Umwandlungsätze, auch die PK-Renten sind deshalb dramatisch gesunken. Die Begründung dafür war stets das tiefe Zinsniveau. Doch selbst im zweiten Jahr nachdem die Zinsen deutlich gestiegen sind, will die BVG-Kommission die Verzinsung auf einem historisch tiefen Niveau belassen. Damit droht das System der 2. Säule endgültig in eine Vertrauenskrise zu geraten. 

Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins ist so festzulegen, dass die Anlageerträge der Pensionskassen den Versicherten gutgeschrieben werden. Doch der Mindestzins hinkt den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren massiv hinterher. Mittlerweile liegt er sogar weit tiefer als die Rendite von risikolosen Anlagen. Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat mit ihrem heutigen Entscheid, dass das weiter so bleiben soll. Für die Arbeitnehmenden ist das fatal – insbesondere für Erwerbstätige über 50 Jahren. Neben einer ungenügenden Lohnentwicklung droht den ihnen nun bereits zum zweiten Mal in Folge eine Entwertung ihrer Altersguthaben.

Dabei führt die Zinswende zu einer komfortablen Ausgangslage für die Pensionskassen: Selbst die Oberaufsicht über die 2. Säule hat unlängst bestätigt, dass deren finanzielle Lage stabil ist. Im ersten Halbjahr 2023 haben die meisten Vorsorgeeinrichtungen bereits doppelt so hohe Renditen erwirtschaftet wie notwendig. Doch sie weigern sich, die höheren Zinsen an die Versicherten weiterzugeben. Das ist für die Versicherten unverständlich und wird das Vertrauen in die 2. Säule weiter destabilisieren. Während die Versicherer ihre Gewinne mit der beruflichen Vorsorge munter weiter ausbauen.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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