ältere Arbeiterin, schaut nachdenklich

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Altersguthaben der Arbeitnehmenden verlieren weiter an Wert

  • Berufliche Vorsorge
Medienmitteilung

Bundesrat beschliesst zu tiefe Mindestverzinsung für die 2. Säule der Altersvorsorge

Der Bundesrat hat den BVG-Mindestzinssatz 2024 auf tiefe 1.25 Prozent festgelegt. Damit liegt er bedeutend unter der aktuellen Teuerung. Resultat: Das Alterskapital der Versicherten verliert weiter an Wert und die Zinswende kommt nicht bei den Erwerbstätigen an. Obwohl sie während der Negativzinsphase bereits einen hohen Preis bezahlt haben. Am Schluss stehen noch tiefere Renten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatte eine Erhöhung des Mindestzinses auf 2 Prozent gefordert, weil die Zinsen gestiegen sind, die finanzielle Lage der Pensionskassen gut ist und sie eine bessere Verzinsung erlaubt. Nach 15 Jahren sinkender Pensionskassen-Renten aufgrund tiefer Zinsen und überhöhter Kosten muss jetzt Schluss sein.

Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins ist so festzulegen, dass die Anlageerträge der Pensionskassen den Versicherten gutgeschrieben werden. Doch der Mindestzins hinkt den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren weit hinterher. Seit rund einem Jahr liegt er sogar tiefer als der risikolose Zins einer 10-jährigen Bundesobligation. Der Bundesrat erklärt mit seinem heutigen Entscheid, dass das weiter so bleiben soll. Für die Arbeitnehmenden ist das fatal – insbesondere für Erwerbstätige über 50 Jahren. Neben einer ungenügenden Lohnentwicklung droht ihnen nun bereits zum zweiten Mal in Folge eine Entwertung ihrer Altersguthaben.

Die Verzinsung der Altersguthaben ist entscheidend für die Frage, wie hoch die Rente aus der Pensionskasse einmal sein wird. Im letzten Jahrzehnt betrug die durchschnittliche Verzinsung der Guthaben 2.34 Prozent. Dabei müssten die Altersguthaben mindestens gleich hoch verzinst werden, wie die Teuerung ausfällt. Nun drohen den Erwerbstätigen neben Reallohneinbussen auch 2024 Kaufkraftverluste bei ihren schon stark geschrumpften Pensionskassenrenten. Und das, obwohl sich die finanzielle Lage der Pensionskassen dank der Zinswende drastisch verbessert hat. Doch sie weigern sich, die höheren Zinsen an die Versicherten weiterzugeben. Das ist für die Versicherten unverständlich und wird das Vertrauen in die 2. Säule weiter destabilisieren. Während die Versicherer ihre Gewinne mit der beruflichen Vorsorge munter weiter ausbauen.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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