Rentenabbau stoppen: AHV-Renten endlich wieder verbessern

  • Sozialpolitik
  • AHV
  • Berufliche Vorsorge
Medienmitteilung

PK-Alarm: Dramatische Verschlechterungen der Pensionskassenrenten

Wer heute 50 ist, muss bei Renteneintritt mit massiv tieferen Renten rechnen. Quer durch die Schweiz ist bei den Pensionskassen ein bis vor kurzem nie vorstellbarer Rentenabbau im Gang. Die Umwandlungssätze sind bei Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen auf breiter Front unter 6 Prozent gesunken, wie eine Auswertung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) der Daten von über 60 Pensionskassen zeigt. Dies ist erst der Anfang. Einige grosse Pensionskassen drücken die Sätze gar unter 5 Prozent. Dies bedeutet für die Versicherten ein Rentenabbau von bis zu 20 Prozent auf der PK-Rente. Kommt dazu, dass viele bei Sammelstiftungen versichert sind, bei denen Versicherungsgesellschaften auf dem Buckel der Versicherten satte Gewinne einfahren. Etwa mit dem Geschäft der Risikoversicherungen. Statt das Gros der Einzahlungen in den Sparprozess zu leiten und so ein anständiges Alterskapital zu äufnen, fliessen hier überdurchschnittlich viel Gelder in die Absicherung gegen Tod und Invalidität.

Unter dem Strich können die Renten aus AHV und Pensionskasse immer weniger "die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise" garantieren. Dieser Verfassungsauftrag gerät damit für immer mehr künftige Rentnerinnen und Rentner ausser Reichweite. Betroffen sind nicht nur Menschen mit tiefen Erwerbseinkommen. Betroffen sind auch viele mit Löhnen um die 7000 Franken. Wer in der zweiten Säule nicht über ein Alterskapital von mindestens 500'000 Franken ansparen kann, wird mit den neuen Umwandlungssätzen eine PK-Rente erhalten, die zusammen mit der AHV-Rente die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise nicht mehr ermöglicht.

Soll dem Verfassungsauftrag in Zukunft nachgelebt werden, muss der Rentenabbau gestoppt werden. Der einfachste und kostengünstigste Weg dazu ist, die AHV-Renten nach Jahrzehnten des Stillstands, wieder zu verbessern, so wie es die Initiative AHVplus verlangt. Ein Zuschlag von 200 Fr. für Alleinstehende und 350 Fr. für Ehepaare würde für alle mit unteren und mittleren Einkommen eine spürbare Verbesserung bringen. Höhere AHV-Renten sind nicht gratis. Sie kosten je 0,4 Lohnprozente für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dem steht eine Rentenerhöhung von 10 Prozent gegenüber. Müsste die gleiche Rentenerhöhung über die zweite oder dritte Säule angespart werden, würde dies ein Vielfaches kosten. Nicht zu vergessen ist dabei, dass die Lohnbeiträge an die AHV in den letzten 40 Jahren nie erhöht wurden und seit 1975 stabil bei 8,4 Prozent (je 4,2 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) liegen. Die Lohnbeiträge an die Pensionskassen sind in der Zwischenzeit im Schnitt auf über 18 Prozent angewachsen.

Um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, führt kein Weg an höheren AHV-Renten vorbei. Denn in der AHV gibt es für einen Beitragsfranken mehr Rente als in jedem anderen Vorsorgesystem.

Auskünfte:
  • Doris Bianchi, Geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialversicherungen und Alterspolitikk 076 564 67 67
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74
Top