Franchisen-Erhöhung: Jetzt erst recht nicht!

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Verfasst durch Reto Wyss

Der Ständerat muss nach dem Bundesgerichtsurteil über die Bücher gehen

Das Bundesgerichtsurteil vom Januar zu den Prämienverbilligungen hat einmal mehr klar gemacht, dass es mit der Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens so nicht mehr weitergehen kann: In 25 von 26 Kantonen genügen die Prämienverbilligungen den bundesgesetzlichen Vorgaben nicht. Insbesondere Familien mit tiefen und mittleren Einkommen zahlen seit Jahren flächendeckend zu hohe Nettoprämien - und jedes Jahr kommt noch mehr drauf.

Nun müssen die Kantone gegensteuern und die Prämienverbilligungen zumindest auf ein gesetzeskonformes Niveau anheben. Etliche Kantone haben bereits angekündigt, genau dies zu tun (Wallis, Neuenburg, St. Gallen, Luzern). Andere werden demnächst nachziehen, ansonsten müssen weitere Klagen eingereicht werden.

Die entscheidende Lehre aus dem Bundesgerichtsurteil ist aber eine andere: Die Gesamtbelastung der Versicherten mit tiefen und mittleren Einkommen hat ein untragbares Ausmass angenommen. Dies drückt sich einerseits dadurch aus, dass die bezahlten Prämien im Jahr 2000 noch rund 8 Prozent eines Haushaltsbudgets ausmachten, während es heute fast doppelt so viel ist (14 Prozent). Andererseits hat sich aber auch die Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt, Spital-/Pflegetaxe, einzelne Medikamente etc.) seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes mehr als verdoppelt.

Bei der Prämienbelastung besteht nun erheblicher Druck zum Handeln: Nicht nur aufgrund des Bundesgerichtsurteils, sondern spätestens auch mit der Einreichung der soeben lancierten "Prämien-Entlastungs-Initiative" von SP und SGB. Wohl im Wissen darum, hat die rechtsbürgerliche Mehrheit ihre Bestrebungen im Parlament auf eine Erhöhung der Kostenbeteiligung verlegt: So sollen eine Notfall- und gleich auch noch eine Praxisgebühr eingeführt werden. Aber vor allem sollen die Franchisen massiv angehoben werden: Nach dem Nationalrat hat nun auch die zuständige Ständeratskommission die Vorlage zur automatischen Anpassung der Franchise an die Kostenentwicklung durchgewinkt (siehe SGB-Kommentar).

Die Botschaft ist zu durchsichtig: Was den Versicherten in die linke Tasche gegeben wird (durch – vielleicht – höhere Prämienverbilligungen), soll ihnen flugs aus der rechten Tasche wieder gezogen werden. Die bürgerliche Parlamentsmehrheit will die Versicherten offenbar für dumm verkaufen!

Noch ist nichts beschlossene Sache, denn der Ständerat hat es in der Frühjahrssession in der Hand, die Notbremse zu ziehen. Gerade nach dem Bundesgerichtsurteil zu den Prämienverbilligungen wäre alles andere völlig unverständlich.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

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