Am 1. Juli 2005 ist in der Schweiz nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen der Mutterschaftsurlaub eingeführt worden. Die SGB-Frauenkommission feierte heute diesen Geburtstag öffentlich auf dem Bundesplatz. Für die SGB-Frauen sind nach 10 Jahren nun weitere Fortschritte im Schutz von Mutter- und Elternschaft sowie in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nötig. Die Kommission stellt fest, dass viele Branchen und Betriebe die seinerzeitige Entlastung durch die Einführung der Erwerbsersatzlösung (EO) nicht dazu genützt hatten, um diesen Urlaub über das gesetzliche Minimum (14 Wochen zu 80 % entschädigt) hinaus zu verbessern. Die SGB-Frauen fordern deshalb
- 18 Wochen Mutterschaftsurlaub zu 100 % bezahlt: Ein Erwerbsersatz von 80% reicht gerade für Frauen mit tiefen Löhnen unter Umständen nicht, um die Lebenskosten zu decken. 18 Wochen fordert auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO).
- einen Vaterschaftsurlaub und Elternzeit: Eine faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern ist nur möglich, wenn Väter schon früh ihren Platz als Bezugspersonen ihrer Kinder einnehmen können. Der SGB fordert einen 8-wöchigen Vaterschaftsurlaub sowie eine 24-wöchige Elternzeit. Letztere sollen die Eltern paritätisch zwischen sich aufteilen.
- Vorgeburtliche Regelungen, damit Schwangere bei Bedarf ein gesichertes Anrecht auf einen entschädigten Urlaub haben.
Diese Lösungen werden den ausgewiesenen Bedürfnissen der Familien gerecht. Sie stellen zudem einen wesentlichen Schritt dar, dass die Schweiz hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht weiterhin die Rolle des europäischen Schlusslichts spielt.
Auskünfte
- Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89