Endlich durchgreifen: Versicherte müssen vor Selbstbedienung geschützt werden

  • Berufliche Vorsorge
Medienmitteilung

Zwangsverwaltung Sammelstiftung Tellco

Seit mehr als zehn Jahren weisen Gewerkschaften und Medien immer wieder auf die Missstände bei der Pensionskasse Tellco hin. Mit der Zwangsverwaltung von Tellco pk hat die Zentralschweizer Stiftungsaufsicht nun einen längst fälligen ersten Schritt gemacht. Doch das ist nur ein Anfang. Damit die Arbeitnehmenden für ihre Beiträge möglichst viel Rente erhalten, braucht es eine bessere Aufsicht. Die Mitsprache der Arbeitnehmenden, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, muss gewährleistet sein. Mit unserer Altersvorsorge darf kein Gewinn gemacht werden.

Die Tellco pk ist leider kein Einzelfall. Die 2. Säule ist eine Sozialversicherung. Sie ist wie vieles in der Schweiz dezentral organisiert, in rund 1'000 Pensionskassen und Vorsorgestiftungen. Eine Sozialversicherung darf keine Gewinne auf Kosten der Versicherten machen. Sie muss als Non-Profit-Struktur organisiert sein. Bei der AHV ist das im Grossen und Ganzen gewährleistet. In der 2. Säule besteht hingegen grosser Handlungsbedarf, der in den letzten Jahren sogar noch zugenommen hat.

Heute sind rund drei von vier Arbeitnehmenden nicht mehr bei einer firmeneigenen Pensionskasse versichert, sondern bei einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung. Die Tellco pk gehört zu den grössten Anbietern, neben den Stiftungen der grossen kommerziellen Versicherungen Swiss Life, AXA oder Vita (Zurich). Vor etwas mehr als zehn Jahren war es erst jede zweite Arbeitnehmerin oder jeder zweite Arbeitnehmer, die oder der bei einer solchen Einrichtung versichert war.

Traditionellerweise bilden die Betriebspensionskassen das Rückgrat der 2. Säule. In diesen sorgt ein Stiftungsrat aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden dafür, dass das Preis-Leistungsverhältnis der Kassen stimmt. Gewinne werden dort nicht erzielt. Wenn der Stiftungsrat seine Aufgabe jedoch nicht wahrnimmt, fliesst beispielsweise unnötig Geld an Vermögensverwalter, Rückversicherer oder andere Akteure ab. Die Arbeitnehmenden im Betrieb haben jedoch die Möglichkeit, den Stiftungsrat zu kontrollieren und bei Bedarf auszuwechseln.

Bei den Sammelstiftungen wie der Tellco pk funktioniert diese Kontrolle oft nicht ausreichend. Ein Grund ist, dass die Mitglieder der Stiftungsräte häufig keinen direkten Bezug mehr zu den Versicherten haben. Ein Beispiel: Stiftungsratspräsident und Arbeitnehmervertreter war vor dem Eingriff der Aufsicht Peter Hofmann. Gemäss seinem öffentlichen Profil ist er hauptberuflich Stiftungsrat und daneben selbständig erwerbend. Ein konkreter Bezug zu den versicherten Arbeitnehmenden ist weder dort noch im Geschäftsbericht ersichtlich.

Die Aufsichtsdefizite in der 2. Säule sind ein strukturelles Problem. Das zeigt auch ein Bericht im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Dieser kommt unter anderem zum Schluss, dass die Verwaltungskosten in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen signifikant höher sind. Zudem werden in gewissen Bereichen wie bei Rückversicherungen Leistungen von externen Anbietern eingekauft, die oft nicht im Interesse der Versicherten sind.

Der Fall Tellco pk zeigt einmal mehr, dass es eine klare Offensive bei der Aufsicht in der 2. Säule braucht. Die berufliche Vorsorge ist eine Sozialversicherung. Mit unserer Altersvorsorge darf kein Gewinn gemacht werden. Pensionskassen sowie Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen müssen von Personen beaufsichtigt werden, die die Interessen der Versicherten vertreten und über das nötige Fachwissen verfügen. In verschiedenen Branchen wie im Gastgewerbe, im Ausbaugewerbe oder im Coiffeurgewerbe bestehen sozialpartnerschaftliche Lösungen mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis. Diese werden direkt von den Sozialpartnern geführt und kontrolliert. Dieses Modell sollte als Vorbild für weitere Branchen dienen.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Co-Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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