Erfreut nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund die Annahme der e-ID-Vorlage zur Kenntnis. Nach der wuchtigen Ablehnung der komplett privatisierten ersten e-ID-Version vor vier Jahren, kann nun mit der staatlichen e-ID der digitale Service public endlich vorangebracht werden. Etwa im Gesundheitswesen und bei den Sozialversicherungen sind wichtige Vorhaben dringend auf die e-ID angewiesen – allen voran das neue Organspenderegister, welches nun endlich eingeführt werden kann.
Umso wichtiger bleibt die vom Bundesrat auf Verordnungsebene aufgegleiste Umsetzung: diese muss möglichst vertrauenswürdig und datensparsam erfolgen. Weiterhin darf mit unseren persönlichen Daten strikt kein Profit gemacht werden und auch die «Überidentifikation» seitens staatlicher Stellen wird verhindert.