SGB lehnt geplante Strommarktöffnung ab.

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Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB zur Revision des Stromversorgungsgesetzes

Die Stromversorgung gehört zum Service public und sie ist von zentraler Bedeutung für die Volkswirtschaft. Die Versorgungssicherheit, eine möglichst umweltschonende Stromproduktion sowie moderate Preise sind für uns vorrangig. Gesetzliche Neuerungen müssen darum die Qualitäten unserer Versorgung stärken, denn die Umsetzung der Energiestrategie 2050, die technologischen Veränderungen und die Verfügbarkeit von Fachkräften sind die Herausforderungen der kommenden Jahre.

Der SGB spricht sich gegen die volle Marktöffnung aus, da sie einen negativen Effekt auf die Qualität der Versorgung und auf die Preisentwicklung haben wird. Aufgrund der Erfahrungen in Ländern mit vollliberalisierten Strommärkten rechnen wir damit, dass die Grundversorgung teurer würde als der Strompreis, den Haushalte heute bezahlen.

Der Bundesrat argumentiert bei der Marktöffnung primär mit Verzerrungen bei Endverbrauchern und Produzenten und mit der Energiestrategie 2050. Beide Argumentationen greifen jedoch nicht.

Strom ist ein Gut, das jederzeit verfügbar sein muss und es ist nur bedingt speicherbar. Der Stromfluss muss dauernd ausgeglichen sein und damit dies trotz «Markt» gewährleistet ist, braucht es eine Fülle von gesetzlichen Regulierungen, Normen und Kontrollinstanzen.

Zudem führt eine Marktöffnung auch nicht zur Unterstützung der Energiestrategie 2050. Investitionshemmnisse bleiben bestehen, solange die effektiven Kosten der Stromerzeugung nicht eingepreist und Strom nicht über längere Zeiträume gespeichert werden kann. Daran kann auch die vorgeschlagene Marktöffnung nichts ändern. Sie würde diese Probleme tendenziell sogar noch verschärfen. Investitionsanreize für die dezentrale Produktion von Strom würden hingegen massiv geschwächt. Und es besteht die Gefahr, dass an den Kosten für das Personal gespart würde.

Und nicht zuletzt würde die vorgeschlagene Revision an der Versorgungssicherheit der Schweiz nichts ändern. Ein Stromabkommen der Schweiz wäre zwar für den diskriminierungsfreien Zugang zum europäischen Stromhandel wichtig, würde aber nicht automatisch eine höhere Versorgungssicherheit im physikalischen Sinn bringen.

Weitere Argumente für die Ablehnung des Entwurfs finden Sie in der vollständigen Vernehmlassungsantwort des SGB.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss

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