Der SGB stellt richtig – weder Studie noch von den Gewerkschaften zurückgehalten

  • Service Public
Medienmitteilung

Analyse von Andreas Stöckli zur Service-public-Initiative (PDF der Analyse siehe unten)

Im Herbst 2013 hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB dem Rechtswissenschaftler Andreas Stöckli den Auftrag erteilt, den Text der Initiative "Pro Service public" zu analysieren. Dies als Grundlage für die gewerkschaftsinterne Diskussion über die Initiative. Stöckli referierte in der Folge mündlich an einem gewerkschaftsinternen Austausch und erläuterte seine Analyse anhand einer Powerpoint-Präsentation.

Im Einverständnis mit Stöckli schickten die Gewerkschaften ein pdf dieser Präsentation auch den Initianten. Seit dem Herbst 2013 verfügen somit auch die Initianten über ein pdf dieser Powerpoint-Präsentation. Allerdings machte Autor Andreas Stöckli die klare Auflage, das Dokument dürfe nicht weiterverbreitet werden. Dies, weil es sich eben nur um eine vorläufige Analyse, nicht aber um eine vertiefte Studie handelt, und auch der Text nicht ausgearbeitet ist.

Nun haben Medienschaffende das Dokument erhalten und kolportieren, die Gewerkschaften hätten von Stöckli eine "Service-public-Studie" erhalten und würden deren Ergebnis "verheimlichen", da es ihnen nicht gefalle. Der SGB hält dazu fest:

  • Dass Medienschaffende das Dokument erhalten haben, ist ein klarer Verstoss gegen die Abmachung mit den Initianten und eine Missachtung der Rechte des Autors.
  • Weshalb von einer "Studie" keine Rede sein kann, ist oben ausgeführt.
  • Der SGB hat die Ergebnisse der Analyse keinesfalls verheimlicht. Vielmehr war die Analyse für die gewerkschaftsinterne Diskussion sehr hilfreich. Die zentralen Aussagen von Andreas Stöckli wurden in diversen Papieren für die SGB-Gremien wiedergegeben, insbesondere: Es hängt bei dieser Initiative alles davon ab, wie das Parlament zentrale Begriffe wie "Bereich der Grundversorgung" oder "Unternehmen" definieren wird. Ist mit Unternehmen der gesamte Konzern gemeint oder nur die einzelnen Konzerngesellschaften? Wie wird das Parlament den Bereich der Grundversorgung eingrenzen? Je nachdem, wie das Parlament diese Begriffe definiert, wird die Initiative auf alle Betriebe mit einem Grundversorgungsauftrag erhebliche Auswirkungen haben.
  • Nachdem die Präsentation vom Informationsportal Infosperber veröffentlicht wurde, gibt es keinen Grund mehr, sie auf unserer Seite nicht auch aufzuschalten.

Der SGB ist und bleibt bei seiner Einschätzung, dass die Initiative die Gefahr von Privatisierungen von staatlichen Unternehmen massiv erhöht und lehnt sie deshalb ab.

Auskünfte:
  • Dore Heim, geschäftsführende Sekretärin SGB, Tel: 079 744 93 90
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