Sans Papiers: Auslegeordnung statt gesetzgeberische Schnellschüsse

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Verfasst durch Regula Bühlmann

Der Nationalrat kehrt auf den Weg der Vernunft zurück

Brutale Einschnitte ins Leben von Sans Papiers hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) per Kommissionsmotion gefordert: «Kohärente Gesetzgebung» bedeutete gemäss Motion die Aberkennung des Rechtsanspruchs auf Sozialversicherungen, die Gesundheitsversorgung nur noch durch staatliche Anlaufstellen sowie die Aushöhlung von Kinderrechten, insbesondere des Rechts auf Bildung (Der SGB berichtete).

Bevor die Motion in der Sommersession ins Plenum kommen sollte, beugte sich die Staatspolitische Kommission (SK-N) darüber, um einen Mitbericht zu verfassen. Doch mit Blick auf das Ausmass der beabsichtigten Änderungen und im Wissen, dass deren Folgen ohne seriöse Prüfung kaum absehbar gewesen wären, verzichtete die SK-N auf einen Mitbericht. Stattdessen verlangt sie per Postulat, dass die Situation der Sans Papiers geprüft wird, bevor es zu voreiligen Gesetzesanpassungen kommt.

Dies dürfte auch die Mitglieder der SGK-N zur Vernunft gebracht haben: Die Kommission hat ihre unselige, antisoziale Motion am 18. Mai zurückgezogen. Am 12. Juni wird der Nationalrat deshalb nur noch darüber befinden, ob die Situation der Sans Papiers umfassend analysiert werden soll, und nicht mehr, ob Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung auch ihre Grundrechte verlieren.

Der SGB begrüsst diese Wendung und erwartet, dass eine seriöse Analyse Möglichkeiten zur Regularisierung statt zur Kriminalisierung von Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus aufzeigt. Die Erfahrungen in der Schweiz zeigen, dass dies der einzig gangbare Weg ist, um Schwarzarbeit zu verhindern und den Sans Papiers das Leben erträglich zu gestalten. Genf geht mit der Operation Papyrus voran, und auch andere Städte wie Basel wollen folgen. Der SGB erwartet auch vom Parlament, dass es diesen Weg einschlägt, sich auch als Vertretung von Menschen ohne Stimmrecht versteht und entsprechend ihre Rechte schützt.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Secrétaire centrale

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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