Zu unverbindlich und zu leichtgewichtig gegen Lohndiskriminierung

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Medienmitteilung
Verfasst durch Christina Werder, SGB-Zentralsekretärin

Die Schweiz geht nur mangelhaft gegen Lohndiskriminierung der Frauen vor. Denn:

  • nur freiwillige Massnahmen genügen nicht und 
  • die bestehenden Massnahmen müssen, um wirksamer zu sein, mit mehr Ressourcen ausgestattet sein.

Dies sind die zwei wichtigsten Schlussfolgerungen einer vergleichenden Länderstudie, die der SGB in Auftrag gegeben und heute veröffentlicht hat. Die Autorinnen Marianne Schär Moser und Silvia Strub zeigen im neuesten SGB-Dossier (http://www.sgb.ch/downloads.php#top1) auf, wie einzelne EU-Staaten sowie Kanada die Lohndiskriminierung angehen. Sie verweisen auf Staaten, die verbindlichere Massnahmen eingeführt haben, beispielsweise in Form von Lohnberichten und Behörden mit entsprechenden Kontrollkompetenzen, wenn sich die freiwilligen Massnahmen als nicht genügend fruchtbar zeigten. Der Bundesrat hat bisher von solchen Massnahmen nichts wissen wollen.

Die Autorinnen schlagen zudem vor, bei den in der Schweiz bestehenden Massnahmen mehr Ressourcen einzusetzen. Dies gälte insbesondere für die Kontrollen im Beschaffungswesen. 

Fazit: 15 Jahre nach Einführung des Gleichstellungsgesetzes ist die Schweiz auf dem Weg der Beseitigung der Lohndiskriminierung noch nicht weit vorangekommen. Und es mangelt ihr dabei – wie diese Studie zeigt – an Willen. Deshalb braucht es Druck von unten. Der SGB wird in einem breiten Bündnis für solchen sorgen: Der 14. Juni 2011, landesweiter Frauenaktionstag, bringt den „Anpfiff für faire Frauenlöhne“. Schweizweit sind bis heute mehrere Hundert Aktionen bekannt – und es werden täglich mehr. Erwartet werden mindestens 100‘000 Beteiligte.

Mehr Infos auf http://www.14juni2011.ch/

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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