Lohngleichheit: Weg von der Freiwilligkeit

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Medienmitteilung

Der SGB fordert verpflichtende Massnahmen

Der SGB begrüsst in seiner Stellungnahme zur Revision des Gleichstellungsgesetzes, dass der Bundesrat nach langem Zusehen endlich verbindlichere Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung ergreifen will, fordert jedoch ein entschiedeneres Durchgreifen. Bei genauem Hinsehen belässt es der Entwurf des Bundesrats bei der Freiwilligkeit, die schon beim Lohngleichheitsdialog nicht zum Ziel geführt hat: Die Unternehmen sollen zwar ihre Lohnsysteme auf Diskriminierung analysieren, haben jedoch keine Sanktionen zu befürchten, wenn sie dies nicht tun oder wenn sie Lohndiskriminierungen entdecken und nicht beheben.

Der SGB kann eine solche Durchsetzung des Gleichstellungsgesetzes nach dem Lustprinzip nicht akzeptieren. "Kä Luscht" ist hier keine Option. Er fordert deshalb, dass der Staat gemeinsam mit den Sozialpartnern die Verantwortung für die Umsetzung des Verfassungsauftrags Lohngleichheit übernimmt: Die Pflicht zur Durchführung von Lohnanalysen muss für alle Unternehmen gelten und durch eine entsprechende Behörde durchgesetzt werden. Der im Entwurf vorgeschlagene Verzicht auf Sanktionen bei Gesetzesverletzungen ist juristisch in sich widersinnig. Der SGB verlangt, dass der Bundesrat dieses Paradox korrigiert. Ebenso müssen die Gewerkschaften in einer tripartiten Kommission auf Bundes- sowie im Rahmen der Kontrollen auf Betriebsebene bei der Umsetzung des Gesetzes einbezogen werden.

Der SGB erwartet, dass der Bundesrat mit der Gesetzesrevision die Chance packt, entschieden gegen den verfassungswidrigen Zustand vorzugehen und Lohngleichheit nicht mehr als freiwilliges Schönwetterprogramm zu behandeln.

Auskünfte:
  • Regula Bühlmann; Zentralsekretärin SGB 031 377 01 12 oder 076 200 90 89

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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