Lohngleichheit ist nur mit Kontrollen zu erreichen

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Medienmitteilung
Verfasst durch Regula Bühlmann

SGB-Kommentar zur BfS-Lohngleichheitsanalyse

Der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern ist nach wie vor hoch: er betrug 2012 8.7%. Das sind 678 Franken pro Monat, die Frauen für gleichwertige Arbeit weniger verdienen als Männer. Diese neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik BfS bestätigen damit, was der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) schon lange sagt: Die Lohndiskriminierung von Frauen kann nicht mit freiwilligen Massnahmen beseitigt werden. Es braucht Kontrollen.

Der SGB fordert, dass der Bundesrat im Rahmen der angekündigten Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG) verbindliche Massnahmen festlegt: Unternehmen sollen ihre Löhne regelmässig auf Diskriminierung überprüfen und die Ergebnisse im Sinne der Transparenz publizieren. Zudem soll eine tripartite Kommission diese Kontrollpflicht durchsetzen sowie Verstösse oder Lohndiskriminierung sanktionieren können.

Wie die grösste Demo für Lohngleichheit am 7. März mit 12'000 Teilnehmenden gezeigt hat, ist ein grosser Teil der Bevölkerung nicht mehr bereit, diskriminierende Löhne hinzunehmen, und fordert griffige Massnahmen. Denn Lohnungleichheit bedeutet, dass Frauen im Alter weniger Rente erhalten und im erwerbstätigen Lebensabschnitt wegen dem tieferen Lohn eher die unbezahlte Familienarbeit übernehmen.

Doch auch die erklärbaren Lohnunterschiede zeugen von Ungerechtigkeit: Frauen sind in Tieflohnjobs übervertreten, wie die heute veröffentlichten Zahlen zeigen. Fast 20 Jahre nach der Einführung des Gleichstellungsgesetzes gibt es im beruflichen Alltag noch immer keine Gleichstellung von Frauen und Männern. Neben der Lohndiskriminierung haben Frauen schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sind bei Weiterbildungen benachteiligt und mit der Unterbewertung ihrer Berufe konfrontiert. Tatsachen, welche die Lohndifferenz noch vergrössern.

Deshalb fordert der SGB neben Lohntransparenz eine gesellschaftliche Aufwertung der Arbeit, die hauptsächlich von Frauen verrichtet wird. Zudem fordert er bezahlbare Betreuungseinrichtungen, die eine Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Betreuungsaufgaben ermöglichen. Es ist Zeit, das Gleichstellungsgesetz ohne Wenn und Aber umzusetzen - Lohnkontrollen sind der nächste Schritt.

Auskünfte:

 

  • Regula Bühlmann, für Gleichstellung zuständige SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89

 

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