Nicht binär

SGB-Grafik auf Basis eines Entwurfs von nonbinary.ch

 

Es braucht Verbesserungen für Transmenschen

  • Gleichstellung von LGBT
Vernehmlassungen
Verfasst durch Reto Wyss

Vernehmlassungsantwort des SGB zur Änderung des Zivilgesetzbuchs
(Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister)

Die vorgeschlagene Revision des Zivilgesetzbuchs (ZGB) beinhaltet Elemente, die im Vergleich zur aktuellen rechtlichen Situation klare Verbesserungen bringen. Dies trifft insbesondere auf die Verschiebung der Zuständigkeit für die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister von den Gerichten auf die Zivilstandsämter zu.

In der Gesamtbetrachtung beinhaltet dieser Vorentwurf allerdings auch eine Reihe problematischer Bestimmungen und ist darüber hinaus in vielerlei Hinsicht unzureichend. Das Transgender Network Switzerland (TGNS), stellt in seiner - in Absprache mit der Organisation InterAction verfassten - Vernehmlassungsantwort eine Reihe von gut begründeten Forderungen, auf welche mit dieser Vorlage zwingend eingegangen werden sollte. Der SGB unterstützt die Position des Transgender Network voll und ganz und verweist deshalb grundsätzlich auf dessen detaillierte Stellungnahme. In der Stellungnahme des SGB unterstreichen wir die vier folgenden Kritikpunkte bzw. Forderungen besonders:

  • Klare Verankerung des Selbstbestimmungsprinzips: Jede Person kennt ihre Geschlechtsidentität selbst am besten – besser als jedes staatliche Organ. 
  • Selbstständige Legitimation aller Urteilsfähigen und keine Verschlechterung der heutigen rechtlichen Situation.
  • Kein Zwang zum persönlichen Erscheinen: Der Zwang zur persönlichen Rechtfertigung der eigenen Geschlechtsidentität vor einer staatlichen Behörde kann psychologisch verständlicherweise sehr belastend sein.
  • Anerkennung nicht-binärer Geschlechtsidentitäten: Der dringendste Handlungsbedarf liegt in der staatlichen Negation der Existenz von Menschen, die sich nicht mit den gängigen Geschlechtskategorien identifizieren. Darum braucht es die Möglichkeit, amtlich weder mit "F" noch mit "M" registriert zu sein. Die Arbeiten zur Ermöglichung der Anerkennung nicht-binärer Geschlechtsidentitäten müssen unverzüglich aufgenommen werden.

 

Ausführliche Argumente dazu finden sich in der vollständigen Stellungnahme des SGB (s.u.).

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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