Konkrete und umfassende Hilfe für Asbesterkrankte

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Medienmitteilung
Verfasst durch Luca Cirigliano

Meilenstein: Runder Tisch Asbest beschliesst Entschädigungsfonds

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse nehmen erfreut zur Kenntnis, dass sich der von alt Bundesrat Moritz Leuenberger präsidierte Runde Tisch erfolgreich auf wirksame Lösungen zur Bewältigung der Asbesttragödie geeinigt hat. Die Gewerkschaften haben mit ihrer Eingabe vom September 2014 den entscheidenden Impuls zur Gründung des Runden Tisches durch den Bundesrat gegeben. Bereits das Asbestverbot von 1989 war den damaligen Anstrengungen der Gewerkschaften unter Federführung von Vasco Pedrina zu verdanken.

Die nun vom Runden Tisch präsentierten Lösungen sind ein Meilenstein auf dem langen Weg einer Bewältigung der Asbestlast. Sie können zwar nicht das menschliche Leid beseitigen, aber zumindest die verheerenden Auswirkungen der Krankheit auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen mildern.

Die Eckwerte des Runden Tisches für einen Entschädigungsfonds sehen zum einen Geldleistungen für alle Asbesterkrankten vor. Massiv verbessert wird dabei die finanzielle Hilfe für Asbesterkrankte, die nicht vom Unfallversicherungsgesetz (UVG) erfasst werden. Gleichzeitig wird ein Care-Service eingerichtet, an den sich alle Asbesterkrankten und potentiell Betroffenen wenden können. Dieser Care-Service wird auch präventiv tätig sein. Denn immer noch erkranken jährlich rund 120 Personen wegen Kontakten mit Asbest. Der Dienst nimmt seine Arbeit im 1. Semester 2017 im Raum Zürich/Glarus auf und wird sie sukzessiv auf die ganze Schweiz ausweiten.

Mit der Abwicklung dieser Aufgaben wird eine Stiftung für Asbestgeschädigte beauftragt. Sie wird in den nächsten Wochen gegründet. Die Finanzierung der Stiftung ist dank Eternit, den Privatversicherern und den Bahnen jedoch nur für die ersten Jahre gesichert. Damit sie nachhaltig wirken kann, braucht es weitere Finanzzusagen von Branchen und Grossunternehmen. Auch die kantonalen Gebäudeversicherungen, bzw. die Kantone, stehen hier in der Verantwortung. Denn die seinerzeitigen Brandschutzverordnungen führten zu einer grossflächigen Nutzung von Asbest. Die Zustimmung der Gewerkschaften an die vom Runden Tisch ausgearbeiteten Lösungen hängt von einer soliden Finanzierung ab. Diesen Tatbeweis haben die noch nicht beteiligte Wirtschaft und andere Kreise nun anzutreten.

Neben dem Fonds konnten die Gewerkschaften weitere Fortschritte initiieren:

  • Eine gerechtere Verteilung der Prämienlast zwischen Suva-Branchen. Die Suva rechnet mit weiteren Kosten in der Höhe von 1 Milliarde Franken. Mit der Schaffung einer Suva-internen Rückversicherung, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, können die von Grossereignissen wie der Asbesttragödie betroffenen Branchen entlastet werden.
  • In der neuen Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). ist eine allgemeine Ermittlungspflicht für Asbest eingeführt worden. Damit können jene Arbeitnehmenden effizient geschützt werden, die heute mit dem Umbau und Abbruch von Asbest enthaltenden Gebäuden aus den 70er- und 80er-Jahren beschäftigt sind.
Auskünfte
  • Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, Vertreter SGB am Runden Tisch Asbest, 076 335 61 97
  • Vasco Pedrina, Vertreter Unia am Runden Tisch Asbest, 079 772 37 47
  • Mathias Regotz, Vertreter Travail.Suisse am Runden Tisch Asbest , 078 811 74 79

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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