Kein Rahmenabkommen auf Kosten unserer Löhne

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
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Verfasst durch Daniel Lampart

SGB-Sekretariatsleiter Daniel Lampart zu den Angriffen auf die FlaM

Wegen der Angriffe auf die Flankierenden Massnahmen haben viele Leute in den letzten Monaten realisiert, wie wichtig der Schweizer Lohnschutz ist. Und wie wichtig es ist, diese Angriffe abzuwehren. Nicht nur in der Schweiz: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat in den letzten Monaten viele Briefe von den bedeutenden Europäischen Gewerkschaften erhalten, bei den Flankierenden nicht nachzugeben. Damit es beim Lohnschutz in Europa aufwärts und nicht abwärtsgeht.  

Die Gegner der Flankierenden sitzen grösstenteils im Inland. Etwa der Wirtschaftsflügel der SVP mit Nationalrätin Martullo-Blocher, der Think Tank der Grosskonzerne „Avenir Suisse“, aber auch Teile der Entourage von FDP-Bundesräten. Im Ausland ist insbesondere die EU-Kommission dagegen. Die deutschen Handwerker sind gespalten. Viele haben sich mit den Schweizer Flankierenden arrangiert. Sie wollen selber mehr Lohnschutz, um Dumpingkonkurrenz abzuwehren.

Die Flankierenden Massnahmen wurden im Rahmen der Bilateralen I eingeführt – nach der verlorenen Volksabstimmung zum EWR. Die Bilateralen haben in einer Volksabstimmung nur eine Chance, wenn sie der breiten Bevölkerung nützen. Und wenn garantiert ist, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Schweiz hat europaweit höchste Löhne und braucht deshalb den besten Schutz. In Deutschland verdienen ausgebildete Handwerker 3200 Franken, in Polen sogar nur rund 850 Franken, während in der Schweiz ein Lohn von etwas über 5‘849 Franken bezahlt wird. Ohne Lohnschutz droht selbst unseren gelernten Fachkräften der Gang zur Sozialhilfe!

Der Marktzugang für Firmen aus der EU funktioniert trotz Lohnschutz bestens. Gemessen an der Wohnbevölkerung sind in keinem anderen europäischen Land so viele ausländische Firmen im Bau, in der Sicherheit oder in der Informatik tätig wie in der Schweiz. Sie machen hierzulande einen jährlichen Umsatz von rund 2.5 Milliarden Franken.

Mit der Veröffentlichung des Rahmenabkommens bestätigen sich die schlimmsten Befürchtungen. Die Flankierenden werden in der Substanz angegriffen. Die Schweiz muss das schwache EU-Recht beim Lohnschutz übernehmen. Neu reden auch der Europäische Gerichtshof und die EU-Kommission, die den Lohnschutz in verschiedenen EU-Ländern attackiert haben, bei unseren Flankierenden mit. Sie können uns unter Druck setzen, dass wir wesentlich weniger ausländische Firmen kontrollieren. Schlimmer noch: Sie können die Schweizer Gesamtarbeitsverträge im Kern angreifen. Denn ein Teil der EU-Behörden war immer dagegen, dass die GAV von paritätischen Kommissionen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften durchgesetzt werden. Der EuGH könnte entscheiden, dass das die EU-Firmen im Grundsatz diskriminiert. Fatal ist auch, dass die Instrumente der Voranmeldung, der Kaution und die Scheinselbständigkeits-Prüfung zusammengestrichen werden. Weiter könnte die Schweiz fast keine neuen Lohnschutzmassnahmen mehr einführen.

In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Dieses Versprechen muss auch in Zukunft gelten. Mit dem vorliegenden Rahmenabkommen ist das nicht gewährleistet. Die Gewerkschaften lehnen es ab und werden es wenn nötig mit dem Referendum bekämpfen.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart

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