Der Nationalrat hat heute den Angriff auf die kantonalen und kommunalen Mindestlöhne beschlossen. Er will sie aushöhlen und verhindert damit, dass Löhne in der Schweiz zum Leben reichen. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist der Angriff nicht hinnehmbar. Die Delegiertenversammlung des SGB beschliesst am 5. Juni das weitere Vorgehen, bis hin zu einem Referendum.
Konkret sieht der Lohn-Angriff vor, dass kantonale und kommunale Mindestlöhne nicht mehr für alle Arbeitnehmenden gelten – selbst wenn Kantone oder Gemeinden ausdrücklich das Gegenteil beschlossen haben. Arbeitnehmende mit allgemeinverbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sollen vom Schutz neuer Mindestlöhne ausgeschlossen werden. Bestehende Mindestlöhne würden geschwächt. Das trifft vor allem Arbeitnehmende in Branchen mit tiefen Löhnen wie dem Gastgewerbe und der Reinigung. Aber auch in Coiffeursalons, im Personalverleih, in Bäckereien oder Metzgereien arbeiten viele Beschäftigte zu Tiefstlöhnen.
Angriff auf demokratische Entscheide, Verfassung und Föderalismus
Der Entscheid des Nationalrats hebelt demokratische Entscheide in den Kantonen und den Gemeinden aus. In Genf und Neuenburg hat die Stimmbevölkerung Mindestlöhne beschlossen, die für alle GAV-Beschäftigten gelten. Dasselbe gilt für Zürich und Winterthur. Im Kanton Tessin hat das bürgerliche Parlament einen Mindestlohn ohne GAV-Ausnahme beschlossen. Die nationalrätliche Vorlage ignoriert diese Entscheide. Wo die Mindestlöhne wie in Genf, Neuenburg und der Stadt Luzern schon gelten, werden sie nicht mehr an die Teuerung angepasst. An den übrigen Orten dürften sie erst gar nie für GAV-Beschäftigte eingeführt werden.
Der Entscheid ist auch ein Angriff auf den Föderalismus. Sozialpolitik und sozialpolitische Mindestlöhne sind eine Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Sie tragen die Kosten der Sozialhilfe. Gleichzeitig sollen sie künftig keine wirksamen Instrumente mehr erlassen dürfen, um Erwerbsarmut zu reduzieren. Kurz: Bern diktiert, die Kantone zahlen.
Delegiertenversammlung entscheidet am Freitag
Wer in der Schweiz arbeitet, muss von seinem Lohn leben können. Mindestlöhne tragen dazu bei. Wo sie eingeführt wurden, gibt es weniger Menschen mit Armutslöhnen – ohne, dass die Arbeitslosigkeit gestiegen wäre. Darüber hinaus ergänzen Mindestlöhne der Lohnschutz. Für den SGB ist der Lohn-Angriff nicht hinnehmbar. Die Delegiertenversammlung entscheidet am Freitag, 5. Juni 2026 über das weitere Vorgehen.

