Der SGB unterstützt diese Ratifizierung ausdrücklich. Die Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 191 bringt keine neuen Verpflichtungen oder zusätzlichen Regulierungen für die Schweiz mit sich. Die Bestimmungen dieses Übereinkommens sind im Schweizer Arbeitsrecht bereits umgesetzt und erfordern keine Gesetzesrevision. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 191 wird aber das Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als grundlegendes Prinzip jedoch formell anerkannt und die Kohärenz im Schweizer und internationalen zwingenden Arbeitsrecht gestärkt.
Weitere Details finden sich in der ausführlichen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).