Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt grundsätzlich eine Anpassung des Verzugszinses an die Marktzinsen. Die verhältnismässig sehr tiefen Marktzinsen haben dazu geführt, dass der obligationsrechtliche Verzugszins von 5% den eigentlichen Zweck des pauschalisierten Schadensersatzes verfehlt.
Der SGB bevorzugt die in der Variante 1 vorgeschlagene Systematik eines flexiblen Verzugszinses, der aus der Addition eines Referenzzinssatzes mit einem Zuschlag von 2% resultiert, und gibt in seiner vollständigen Vernehmlassungsantwort weitere Hinweise und Anregungen.