Das deutliche Nein zur USR III zeigt: Eine generelle Steuersenkung für finanzstarke Unternehmen und ihre Aktionäre auf Kosten der Verkäuferin, des Schreiners oder der Lehrerin wird nicht akzeptiert. Die finanzielle Belastung durch höhere Krankenkassenprämien, höhere Abgaben für die 2. Säule oder steigende Mieten hat in den letzten Jahren nochmals zugenommen. Die Bevölkerung hat deshalb einer Politik, welche die Firmen einseitig auf Kosten der Haushalte entlasten will, völlig zu Recht die rote Karte gezeigt.
Auch Unternehmen müssen Steuern zahlen und ihren Beitrag an die öffentlichen Dienstleistungen und Infrastruktur leisten. Es braucht nun eine zielgerichtete Unternehmenssteuerreform, welche die heutigen Privilegien abschafft, ohne dass Steuerausfälle resultieren. Allfällige Kosten müssen von den Firmen und den Aktionären getragen werden. Für die Arbeitnehmenden braucht es konkrete Entlastungen. Etwa durch höhere Krankenkassen-Prämienverbilligungen und Kinderzulagen.
Die neue USR III soll nur Massnahmen enthalten, welche bei der Aufhebung der Privilegien für Statusgesellschaften auch tatsächlich nötig sind. Im Fokus sind die Kantone BS, VD und GE. Von einer vom Bund subventionierten, flächendeckenden Gewinnsteuersenkung in den Kantonen kostet viel zu viel und führt zu enormen Mitnahmeeffekten durch ordentlich besteuerte Firmen.
Eine Politik auf Kosten der Normalverdienenden wird von der Bevölkerung nicht getragen. Dieser Tatsache muss das Parlament auch bei der Altersvorsorge 2020 Rechnung tragen.
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