Trend kehren – mehr Gerechtigkeit!

  • Finanzen und Steuerpolitik
Artikel
Verfasst durch Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter

Für den SGB ist klar: bei der Steuerpolitik braucht es eine Trendumkehr. Die SGB-Delegierten haben dazu am 20. Mai eine Acht-Punkte-Position verabschiedet.

Mit den Löhnen haben sich in den letzten Jahren auch die Vermögen weiter auseinander entwickelt. Der Staat hat diese gefährliche Entwicklung der Umverteilung nicht gebremst sondern gefördert. Er entlastete hohe Einkommen bei den Steuern, er hob dafür die Gebühren und indirekten Steuern an und belastete untere und mittlere Einkommen mehr. Das Gesundheitswesen ist ein Paradebeispiel zunehmender Schröpfung der mittleren Einkommen. Die Kantone wollen weniger für die Spitäler zahlen. Das bedeutet: Weniger Geld aus einkommensabhängigen Steuermitteln. Dafür steigen die Krankenkassenprämien, die alle belasten.

Jetzt ist genug! Der SGB fordert eine Trendumkehr zu mehr Gerechtigkeit. Die folgenden 8 Punkte sind der Wegweiser dazu. 

  • Die Progression bei den Steuertarifen muss gestärkt, nicht abgebaut werden. 
  • Das Gesundheitswesen muss gerecht finanziert werden. Kurzfristig braucht es eine deutliche Erhöhung der Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenprämien. Mittelfristig eine Abkehr vom System der Kopfprämien. Und es müssen mehr, nicht weniger Steuermittel ins Gesundheitswesen fliessen.
  • Eine nationale Nachlasssteuer mit einem Freibetrag von 2 Mio. Fr. soll die geschwächten kantonalen Erbschafts- und Nachlasssteuern ersetzen. Die Einnahmen aus der Steuer sollen in die AHV (2/3) und an die Kantone (1/3) fliessen.
  • Ein Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer belastet die tiefen Einkommen. Der SGB lehnt diesen ab. 
  • Die Unternehmen werden in der Schweiz ausgesprochen tief besteuert. Der SGB lehnt alle weiteren Steuersenkungen ab. 
  • Der SGB befürwortet die Abschaffung der Pauschalbesteuerung in den Kantonen.
  • Der SGB setzt sich für eine Steuerharmonisierung zwischen den Kantonen, aber auch zwischen den Gemeinden ein. Das verhindert Steuerdumping. 
  • Bei der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II wurde die Schweizer Bevölkerung betrogen. Entlastet werden vor allem reiche Grossaktionäre. Der Bundesrat muss die Reform rückgängig machen. Kapitaleinlagen dürfen nur dann steuerfrei ausgeschüttet werden, wenn die Firmen alle ausschüttbaren Gewinnreserven, einschliesslich des laufenden Jahresgewinns, an die Aktionäre ausbezahlt haben. 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
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