Die Vorschläge, die Gegenstand der Konsultation sind, werden den Vollzug des Schweizer Wettbewerbsrechts praktikabler und wirksamer machen. Denn nach dem «GABA-Entscheid» war die Kommission gezwungen, gegen fast jedes Kartell vorzugehen. Unabhängig davon, ob es der Wirtschaft schadet oder nicht. Mit dieser wirtschaftlicheren Sichtweise im revidierten Art. 5 Abs. 1 könnte sich die Kommission auf die Missbräuche konzentrieren und müsste nicht in unproblematisches wirtschaftliches Verhalten eingreifen.
Der SGB unterstützt auch die anderen Vorschläge der Vernehmlassung zur Fusionskontrolle und zum Zivilverfahren. Inwiefern sie einen praktischen Mehrwert haben oder nicht, wird sich in der Anwendung zeigen. Die Vernehmlassungsantwort des SGB findet sich unten als PDF verlinkt.