SGB lehnt unverhältnismässige Steuergeschenke für Unternehmen ab

  • Finanzen und Steuerpolitik
Medienmitteilung

SGB zur Unternehmenssteuerreform III

Der Bundesrat will mit der Unternehmenssteuerreform III den Unternehmen und Aktionären einmal mehr masslose Steuergeschenke machen. Der SGB lehnt diese unverhältnismässigen Steuersenkungen ab. Den Firmen wurden bereits in der Vergangenheit massive Steuerprivilegien gewährt. Sie tragen deshalb immer weniger zur Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen bei. Mit den Vorschlägen des Bundesrats wird der Druck auf die öffentlichen Finanzen weiter steigen. Allein dem Bundeshaushalt werden gemäss Bundesrat mit 1,1 Mrd. Fr. fehlen. Sparrunden und Leistungsabbau sind die Folge. Unter dem Strich zahlen einmal mehr die Normalverdienenden die Zeche. Zumal der Bundesrat die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer fallen lässt, mit der die Aktionäre einen Teil der Rechnung übernommen hätten.

Die Aufhebung der Sonderregelungen für Firmen (Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften) ist notwendig und wird vom SGB unterstützt. Nicht akzeptabel ist, dass der Bundesrat nie eine ausführliche ökonomische Analyse über die wirtschaftlichen Folgen der Abschaffung der kantonalen Sonderregelungen vorgelegt hat. Diese würde nämlich zeigen, dass der Wegfall der Sonderregelungen - wenn überhaupt - mit befristeten Übergangsmassnahmen abgefedert werden muss. Zum Beispiel durch die "Aufdeckung" und anschliessende Abschreibung der stillen Reserven. Diese erlaubt es den Firmen, die heutige tiefe Steuerbelastung mindestens 10 Jahre fortzuschreiben.

Auskünfte:

 

  • Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11

 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
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