SGB lehnt masslose Senkung der Unternehmenssteuern ab

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Medienmitteilung

Unternehmenssteuerreform III: Kantone für übertriebenen Steuerwettbewerb nicht belohnen

Die heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Unternehmenssteuerreform III beinhaltet eine völlig unverhältnismässige Senkung der Steuern für Unternehmen und Aktionäre. Das ist masslos, zumal diese bereits in der Vergangenheit in verschiedenen Etappen steuerlich privilegiert wurden und sich die Firmen so zunehmend aus der Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen verabschieden. Eines der krasseren Beispiele ist die Einführung des Kapitaleinlageprinzips, welches Steuerausfälle in Milliardenhöhe zur Folge hat.

Der SGB unterstützt die Aufhebung der Sonderregelungen für Firmen (Statusgesellschaften u.a.). Doch es darf nicht sein, dass einzelne Kantone, die in der Vergangenheit in übertriebenem Masse Privilegien gewährt haben, nun vom Bund finanzielle Mittel erhalten, um diese Fehler zu korrigieren.

Der SGB verlangt, dass durch die Abschaffung der Sonderregelungen bedingte negative Auswirkungen auf die Steuereinnahmen bei Bund und Kantonen durch befristete Massnahmen abgemildert werden sollen. Zusätzlich soll die kantonale Besteuerung der Unternehmen durch eine stärkere Rolle des Bundes (höherer Bundessteuersatz u.a.) eingeschränkt werden. Das beschränkt den schädlichen Steuerwettbewerb der Kantone und verhindert, dass diese weitere Fehler machen. Die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer wird vom SGB unterstützt.

Weitere Auskünfte:
  • Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
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