In seiner heute verabschiedeten Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III schlägt der Bundesrat eine unverhältnismässige Senkung der Steuern für Unternehmen und Aktionäre vor. Die Firmen und Aktionäre wurden bereits in der Vergangenheit steuerlich privilegiert (Unternehmenssteuerreform II, kantonale Steuersenkungen, Teil-Abschaffung Emissionsabgabe u.a.), so dass sie sich zunehmend aus der Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen verabschieden.
Der SGB unterstützt die Aufhebung der Sonderregelungen für Firmen (Statusgesellschaften u.a.). Subventionen des Bundes für kantonale Gewinnsteuersenkungen lehnt er aber klar ab. Erstens würden dadurch auch Kantone Bundesgeld für Steuersenkungen erhalten, die von der Abschaffung der Sonderstatus gar nicht betroffen sind. Zweitens werden Kantone, die in übertriebenem Mass Privilegien gewährt haben, für ihre falsche Strategie belohnt. Zahlen müssten die Steuersenkungen für Firmen am Schluss einmal mehr die Lohnabhängigen. Bereits bereitet der Bund massive Sparmassnahmen vor, die nicht nur das Personal treffen werden sondern auch die Bevölkerung über Leistungsabbau und andere Kompensationsmassnahmen.
Bereits unter dem geltenden Recht haben die Kantone gemäss den Firmen-Steuerberatern auch nach Abschaffung der Privilegien rund 10 Jahre Zeit, sich an die neue Situation anzupassen, da die betroffenen Firmen so genannt "aufgedeckte stille Reserven" abschreiben und damit die heutige, tiefe Belastung über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten können. Das muss grundsätzlich reichen. Die Bundessubvention für kantonale Gewinnsteuersenkungen ist deshalb nicht nötig. Sollte es sich herausstellen, dass durch die Abschaffung der Sonderregelungen dennoch Arbeitsplätze gefährdet sind, so ist der SGB bereit, für eine enge, klar definierte Patentbox Hand zu bieten.
Statt die Firmen weiter aus der Steuerpflicht zu entlassen, wäre eine Einschränkung des falschen Steuerwettbewerbs nötig. Die kantonale Besteuerung der Unternehmen soll durch eine stärkere Rolle des Bundes (höherer Bundessteuersatz u.a.) eingeschränkt werden. Zudem muss eine Kapitalgewinnsteuer eingeführt werden.
Auskünfte
- Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11
- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74