Wird das Kartellgesetz so geändert, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, sind die Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft negativ. Die Bekämpfung der schädlichen Kartelle wird erschwert.
- Mit dem vorgeschlagenen Bundeswettbewerbsbericht werden die Anwälte der Kartelle gestärkt und die Untersuchungsbehörden des Bundes (heute Sekretariat der Wettbewerbskommission Weko) geschwächt, indem sie vor dem Gericht gleichgestellt werden. In der Folge fallen Bussen gegen Kartelle seltener und tiefer aus.
- Die neuen Compliance Programme – sie sollen strafmildernd wirken – öffnen ein neues Schlupfloch für Kartelle. Und sie erschweren die Arbeit der Behörden, indem sie beim Entscheid berücksichtigt werden müssen. In der Praxis dürfte das zu grossen Schwierigkeiten führen.
- Das Verbot von Vertikalabreden ist volkswirtschaftlich falsch (Anreize für eine vertikale Integration mit marktmächtigeren Firmen, Entstehung von Oligopolrenten usw.). Der Vorschlag, dass ein Gericht volkswirtschaftliche Effizienzüberprüfungen vornehmen soll, ist volkswirtschaftliches Abenteurertum.
- Mit der neuen Fusionskontrolle wird es einem kleinen Land wie der Schweiz schwerer gemacht, von wirtschaftlichen Grössenvorteilen zu profitieren.
- Der Bundesrat hat die Einmischungsmöglichkeiten der Weko in den Service public im Gesetz gelassen. Bereits in der Vergangenheit hat das zu volkswirtschaftlich falschen Entscheiden –wie beispielsweise in der Stromversorgung – geführt.