Die heute vom Bundesrat vorgestellte Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III ("Steuervorlage 17") unterscheidet sich nicht wesentlich von der im Rahmen des Referendums abgelehnten Vorlage. Insbesondere wenn man die in den Kantonen geplanten Gewinnsteuersenkungen berücksichtigt.
Für den SGB ist es klar, dass das Parlament Verbesserungen beschliessen muss. Die Steuervorlage 17 muss auf Bundesebene durch die Unternehmen und die Aktionäre gegenfinanziert werden. Und es braucht eine stärkere soziale Komponente für die Haushalte. Denn diese leiden immer mehr unter den höheren Lebenshaltungskosten (insb. den Krankenkassenprämien).
Die geplanten und vom Bund durch den höheren Kantonsanteil subventionierten kantonalen Gewinnsteuersenkungen sind zum Fenster hinausgeworfenes Geld. Davon profitieren in erster Linie Firmen wie die Grossbanken, die heute klaglos ihre ordentlichen Gewinnsteuern zahlen. Das Parlament muss den Finanzausgleich (NFA) so anpassen, dass kantonale Gewinnsteuersenkungen unattraktiv werden. Wenn der Kantonsanteil beim Bund erhöht wird, müssen diese Gelder für soziale Zwecke eingesetzt werden. Zudem erwartet der SGB von den Kantonen, dass sie ihre masslosen Steuersenkungsvorhaben für die Firmen korrigieren.
Die Reform der Ehepaarbesteuerung nützt den hohen und höchsten Einkommen. Die Frauenerwerbstätigkeit wird behindert ("Einverdienerabzug"). Der SGB spricht sich deshalb dagegen aus. Anstelle dieses Steuergeschenks für die Oberschicht soll der Bund das Geld besser in die familienexterne Kinderbetreuung investieren. Dort herrscht grosser Handlungsbedarf.
Auskünfte
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