Moralisch richtig – kaum Steuerausfälle und Arbeitsplatzverluste

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Verfasst durch SGB-Kommunikation

SGB befürwortet „Spekulationsstop-Initiative“

Das Volksbegehren "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln" sorgt dafür, dass unmoralische Spekulations-Geschäfte wenigstens auf Schweizer Boden eingeschränkt werden. Negative Folgen auf Steuererträge und Arbeitsplätze sind bescheiden. Der SGB hat deshalb die Ja-Parole beschlossen.

Im März 2014 haben die JUSO ihr Volksbegehren "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln" eingereicht. Die von der SP, den Grünen und verschiedenen Hilfswerken unterstützte Initiative fordert einen neuen Verfassungsartikel, der den Bund beauftragt, Vorschriften zur Bekämpfung der Spekulation mit Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln zu erlassen. Banken, Vermögensverwaltern, Versicherungen und institutionellen Anlegern soll verboten werden, in Finanzinstrumente zu investieren, die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen. Dasselbe Verbot soll auch für entsprechend strukturierte Produkte gelten. Ausserdem soll sich der Bund dafür einsetzen, dass die Spekulation mit Nahrungsmitteln weltweit wirksam bekämpft wird. Für den Vollzug, d.h. die Aufsicht, die Strafverfolgung und -beurteilung ist der Bund zuständig. Fehlbare Unternehmen können unabhängig von Organisationsmängeln direkt bestraft werden. Dieser Passus sorgt dafür, dass nicht wie heute auf die Mitarbeitenden losgegangen werden muss, sondern die Firmen zur Verantwortung gezogen werden.

Parallel zur Beratung der Initiative im Parlament sind die Räte im Rahmen des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes einen Schritt auf die Initianten zugegangen. Vor dem Hintergrund, dass die EU und die USA Limiten für Investitionen branchenfremder Marktakteure initiiert haben, haben die Räte einen Passus in dieses Gesetz eingebaut, der es dem Bundesrat erlaubt, künftig Positionslimiten für Warenderivate zu verhängen. Damit soll der Einfluss einzelner Marktteilnehmer begrenzt werden, insbesondere jener ohne direkten Bezug zur Nahrungsmittelbranche. Rein spekulative Wetten auf steigende oder fallende Preise sollen so bei Nahrungsmitteln eingedämmt werden. Nach Ansicht der Initianten ist das ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht, um die Ziele der Initiative zu realisieren.

Ökonomische Wirkungen

Die Initiative würde bei Annahme bescheidene ökonomische Wirkungen zeitigen. Richtig betroffen sind einzig Hedgefonds, die an die (Nahrungsmittel-)Rohstoffmärkte gebundene Derivate anbieten. Davon gibt es in der Schweiz nur wenige. Mit Nahrungsmitteln handelnde Rohstoffhändler, die vor allem im Genferseebogen und in Zug eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung haben, sind nur betroffen, wenn sie Geschäfte tätigen, die nicht zur eigentlichen Absicherung des realen Handels dienen. Beschränkt betroffen dürften auch Banken sein, die im Eigenhandel solche Geschäfte tätigen. Abwanderungen von Firmen und damit Steuerausfälle und Arbeitsplatzverluste dürften sich damit in engen Grenzen halten.

Auch die Auswirkungen auf die Pensionskassen-Welt sind beschränkt. Schon heute stellen Anlagen in Rohstoff-Produkte bei Pensionskassen nur ein sehr geringes Volumen dar. Der Verzicht auf solche Engagements ist kein Problem, denn die Rohstoffe werfen keine direkten Erträge (Zinsen, Dividenden usw.) ab. Mit dem Ausweichen auf andere Produkte werden die Renditen der Vorsorgewerke sicher nicht geschmälert.

Damit hat die Initiative vor allem eine präventive Wirkung. Die Diskussionen in den USA und in der EU zeigen, dass die Nahrungsmittel-Spekulation in nächster Zeit wohl stärker reguliert werden dürfte. Dabei gilt es zu verhindern, dass die Schweiz einmal mehr solche Geschäfte anzieht. Mit der Initiative würde dies zum Vornherein verhindert.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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