Der heutige Bericht des Bundesrates zur Korrektur der von der EU kritisierten Steuerprivilegien zeigt nun offiziell, dass nur 2 der 26 Kantone überhaupt signifikant betroffen sind, nämlich Genf und Basel. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe, die Unternehmenssteuern generell zu senken, ist daher völlig unverhältnismässig. Wenn der Bund so genannte „Lizenzboxen“ zulassen würde, blieben nur noch die Genfer Rohstoffhändler, die bei einer Abschaffung der Steuerprivilegien allenfalls aus Genf – eventuell in andere Kantone - wegziehen würden. Es ist völlig grotesk, dass die Arbeitsgruppe nur wegen diesen Rohstoffhändlern die Unternehmenssteuern generell senken will. Noch grotesker ist, dass die Schweizer Bevölkerung die gesalzene Rechnung mit höheren Mehrwertsteuern bezahlen soll.
Für den SGB kommt eine generelle Senkung der Unternehmenssteuern nicht in Frage. In den letzten Jahren wurden die Gewinnsteuern bereits übermässig gesenkt. Die Firmen werden so zunehmend aus der Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen entlassen. Obwohl sie in z.T. erheblichem Ausmass davon profitieren. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe würden den Wettlauf um tiefste Unternehmenssteuersätze noch anheizen.
Der SGB verlangt eine führende Hand des Bundes gegen das Steuerdumping. Es braucht verbindliche Untergrenzen bei den kantonalen Unternehmenssteuern. Damit die Zentrumskantone, die ihre Steuerprivilegien aufgeben müssen, mehr Mittel erhalten, muss der soziodemografische Lastenausgleich gestärkt werden. Wenn zusätzliche Mittel für diese Korrektur der Unternehmenssteuern gebraucht werden, sollen diese bei den Unternehmen und Aktionären eingetrieben werden. Der Abstimmungsbetrug des Bundesrates bei der Unternehmenssteuerreform II ist nach wie vor nicht korrigiert. Hätten Bundesrat und Parlament diesen Fehler korrigiert, hätte der Bund mehrere hundert Millionen Franken an Zusatzeinnahmen.
Auskünfte
- Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11