Im Volk werden die Karten neu gemischt

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Verfasst durch Ewald Ackermann

Parlament lehnt Erbschaftssteuer ab

Nach dem Ständerat hat nun auch die grosse Kammer die Volksinitiative für eine nationale Erbschaftssteuer abgelehnt. Voraussichtlich im Juni 2015 wird sich das Volk zu diesem Vorstoss mit dem Ziel von mehr Verteilgerechtigkeit äussern können.

SP, EVP, Grüne und SGB bissen auch im Nationalrat mit ihrem Volksbegehren auf bürgerlichen Granit. Mit 124 gegen 56 Stimmen empfahl dieser am spätnachts am 8. Dezember eine Ablehnung. Nur gerade 2 CVPler tanzten aus der geschlossenen bürgerlichen Verweigerungsreihe.

„Lediglich ein bisschen Ausgleich“

Corrado Pardini (SP BE) verwies in der Debatte darauf, dass die Erbschaftssteuer eine der ältesten und gerechtesten Steuern sei. „Seit John Stuart Mill ist sie ein urliberales Anliegen. Unsere Initiative konfisziert nichts, sie sorgt lediglich für ein bisschen Ausgleich. Bis 2 Millionen Franken, bei Ehepaaren bis 4 Millionen Franken, wird kein Rappen erhoben. Kleinere Erbschaften werden in einigen Kantonen durch unsere Initiative sogar zum ersten Mal steuerbefreit. Wir schonen den Mittelstand.“ Auch Jacqueline Badran (SP ZH) wies darauf hin, dass der Freibetrag „die Fleissigen und Sparsamen schützt. Er ermöglicht, dass jemand ein Arbeitsleben lang, also von 25 bis 65, jedes Jahr nach Abzug der Steuern 50 000 Franken zur Seite legt. Wer kann das schon?“

Diese Argumente fanden in der parlamentarischen Debatte kein Gehör. Die Blocktreue funktionierte. Beim Volk, das darüber aller Voraussicht nach im Juni 2015 entscheidet, wird das anders sein.

Das will die Volksinitiative „Erbschaften besteuern für unsere AHV“

Erbschaften ab einem Freibetrag von 2 Mio. Franken sollen neu einheitlich vom Bund besteuert werden. Vorgesehen ist ein Steuersatz von 20%. Der Ertrag dieser Steuer soll zu einem Drittel an die Kantone und zu zwei Dritteln an die AHV gehen. Für KMU und Landwirtschaftsbetriebe sind weitergehende Erleichterungen vorgesehen, die das Parlament selbst bestimmen kann. In der Schweiz besitzen nur gerade 2% der Steuerpflichtigen ein Vermögen von mehr als 2 Mio. Franken.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

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daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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