Für ein soziales Ja zum Geldspielgesetz

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Verfasst durch Luca Cirigliano

Der SGB hält die vorliegende Anpassung des Geldspielgesetzes für sinnvoll. Glücksspiel soll auch im Internet möglich sein, jedoch mit gleich langen Spiessen für Schweizer und ausländische Kasinos. Zentral ist für den SGB: Die vorliegende Revision garantiert, dass die Gewinne aus dem Online-Glücksspiel der AHV und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.

Die vorliegende Revision ist eine logische, moderate Anpassung des bestehenden Geldspielgesetzes an die Entwicklungen der letzten Jahre. Online-Angebote von Casinos sollen neu legalisiert werden. Weil dies bis heute offiziell nicht möglich war, hat sich leider ein illegaler Online-Geldspielmarkt entwickelt, bei dem ausländische Anbieter, häufig auch dubiose und domiziliert in Ländern ohne genügende rechtsstaatliche Regelungen, in die Lücke gesprungen sind. Diese ausländischen „Online-Casinos“ kümmern sich weder um Spielsucht noch beteiligen sie sich am Gemeinwohl in der Schweiz.

 

Online ja, aber nur wenn…

Das soll nun ändern: Online-Casinos sind neu erlaubt, sie müssen aber gewisse Sicherheits-Minimalstandards einhalten. Geldwäscherei ist verboten, und es sollen v.a. die Abgaben dieser Casinos und damit auch deren Beiträge an die Finanzierung der Sozialwerke sichergestellt werden. Damit ist die Diskriminierung der Schweizer Casinos abgeschafft: Nach geltender Gesetzgebung muss nämlich z.B. ein Online-Casino aus China mit Angeboten für die Schweiz keine Abgaben an diese leisten.

 

Ein Beitrag zur Finanzierung der AHV

Für die Gewerkschaften steht bei der Revision des Geldspielgesetzes die Finanzierung der Sozialwerke im Mittelpunkt. Der SGB befürwortet zudem den Schutz der Spielsüchtigen und die gleich langen Spiesse von Schweizer und ausländischen Casinos und damit den Erhalt hiesiger Arbeitsplätze.

Sage und schreibe die Hälfte der Gewinne der einheimischen Casinos fliesst heute in die Kassen der AHV. Jährlich gehen so rund 270 Mio. Franken aus Casino-Gewinnen in die AHV und 47 Mio. an die Standortkantone. Mit den Lotterie-Gewinnen können die Standortkantone Kunst, Gemeinnützigkeit und Sport finanzieren. So betragen die Abgaben aus der Lotterie zugunsten der kantonalen Lotterie- und Sportfonds rund 540 Mio. Franken! Dagegen bezahlt die ausländische Glücksspielindustrie keinen Rappen an unser Gemeinwohl. Das darf nicht sein!

Deshalb empfiehlt der SGB der Stimmbevölkerung ein Ja zum revidierten Geldspielgesetz.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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