Fünf gute Gründe für das Geldspielgesetz

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Ein Ja am 10. Juni ist sozial, sinnvoll und vernünftig

Am 10. Juni 2018 entscheiden die Stimmberechtigten in der Schweiz über ein neues Geldspielgesetz. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB empfiehlt ein Ja, weil viele Gründe dafürsprechen. So sichert die Neuregelung, dass endlich auch die Erträge der Online-Glücksspielanbieter besteuert werden und so der AHV und der Allgemeinheit zu Gute kommen. Die fünf wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang wollen wir hier beantworten.

Warum braucht es das Gesetz überhaupt?

Bislang gab es in der Schweiz keine regulierte Möglichkeit für Online-Glücksspiel. Trotzdem oder gerade deshalb ist ein illegaler Online-Geldspielmarkt entstanden, der hierzulande jährlich mittlerweile über 250 Millionen Franken umsetzt. Die Anbieter sitzen im Ausland, zahlen in der Schweiz auf diese Erträge keine Steuern, keine Abgaben und halten sich nicht an die in der Schweizer Rechtsordnung verankerten Prinzipien und Regeln zum Geldspiel. Mit dem neuen Gesetz wird erstmals ein legaler Weg für Online-Geldspiele in der Schweiz geschaffen.

Was haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon?

Von den Einnahmen der Geldspiel-Betreiber soll auch die Allgemeinheit profitieren. Das ist heute schon bei den Casinos und Lotterien so. Und so soll es auch bei Online-Geldspielen gelten. Das neue Gesetz stellt sicher, dass von den Einnahmen nicht nur die Betreiber profitieren. Sondern auch die AHV, wo jeder zusätzliche Franken dem System zu Gute kommt und damit die Arbeitnehmenden entlastet. Aber auch Sport und Kultur profitieren. Es geht nicht um kleine Summen. Allein über die Casinos und Lotterien fliessen aktuell rund 270 Mio. Franken pro Jahr in die AHV. Mit der neuen Regelung werden es noch mehr Millionen sein.

Verbessert das Schutz von Süchtigen?

Ja, denn erstmals gelten die Regeln zum Schutz von Spielsüchtigen auch für Online-Geldspiele. In den bislang illegalen Online-Casinos gibt es keinerlei Schutz und Kontrolle.

Bewirkt das Gesetz nicht auch Zensur?

Das Internet ist und darf kein rechtsfreier Raum sein. Wer sich nicht an das Geldspielgesetz hält, keine Konzession hat und sich damit auch nicht an der Finanzierung der Allgemeinheit beteiligt, dessen Webseite kann gesperrt werden. Es gibt derzeit keinen anderen Weg, zu verhindern, dass das Recht umgangen wird und ausländische Online-Casinos sich vor<link typo3> Steuern und Abgaben drücken. Mit dieser Durchsetzung des Rechts wird aber nicht in die Grundrechte auf freie Information und Meinungsfreiheit eingegriffen. Von Zensur kann also keine Rede sein.

Was passiert, wenn das Gesetz abgelehnt wird?

Dann gilt weiterhin das alte Geldspielgesetz, das heisst Online-Casinos bleiben verboten, es gibt keine Möglichkeit, die Beiträge für AHV, Sport und Kultur dort zu sichern und gegen die unerlaubten Anbieter aus dem Ausland vorzugehen.

Darum ist es sozial, sinnvoll und vernünftig, am 10. Juni JA zum Geldspielgesetz zu sagen.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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