Der SGB begrüsst eine neue Gesetzgebung die den Kundenschutz im Finanzbereich stärken soll. Eine zu ausländischen und insbesondere europäischen Regelwerken äquivalente Finanzmarktregulierung ist ausserdem Voraussetzung für den Marktzugang schweizerischer Finanzdienstleister. Entsprechend hatte der SGB im Oktober 2014 grundsätzlich positiv zum Vernehmlassungsentwurf des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG) Stellung genommen.
Doch leider wurden viele unserer Vorschläge nicht in die jetzige Vorlage aufgenommen. So hatte der SGB gefordert, dass Mitarbeitende von der Haftung ausgeschlossen werden. Strafen bei Kunden-Finanzdienstleister-Verhältnissen dürfen nicht auf Kosten der Arbeitnehmenden gehen. Nun soll die Haftung gemäss FIDLEG auch auf natürliche Personen angewandt werden, es werden gar Strafbestimmungen in Form von Freiheits- und Taggeldstrafen festgelegt.
Der SGB hat in der Stellungnahme zum FIDLEG und zum FINIG klar festgehalten, dass das inakzeptabel ist, weil die Arbeitnehmenden einer Loyalitätspflicht ihrem Arbeitgeber gegenüber unterstehen und weisungsgebunden sind. Vielmehr hätten analoge Formen aus dem Verwaltungsstrafrecht (z.B. Bewilligungsentzug für die Finanzdienstleister) Anwendung finden müssen.
Zudem wurde die Vorlage in den Räten gegenüber der Vorlage des Bundesrates massiv verschlechtert: Von Anleger- und Konsumentenschutz ist nicht mehr viel übrig. Die Versprechungen an die Geschädigten von Lehman Brothers und anderen werden nicht eingehalten. Von der geplanten Beweislastumkehr, dem Prozesskostenfonds, dem Gruppenvergleichsverfahren und dem leichteren Zugang zum Recht ist nicht mehr viel vorhanden.
Entsprechend fordert der SGB in seiner Stellungnahme, dem Arbeitnehmendenschutz und den übrigen erwähnten Punkten wieder vermehrt Rechnung zu tragen.