Jahrzehnte lang war die Erbschaftssteuer in der Schweiz hundsgewöhnliche Normalität. Als der Reichtum nur noch der reichsten 10 % explodierte, wurde sie zurückgebunden. Jetzt stellt eine Volksinitiative eine eidgenössische Erbschaftsteuer als Instrument zur Umverteilung von Reichtum zur Diskussion. Hat das mit Neid zu tun?
Nur Neid: Schnell einmal decken die Gegner der Erbschaftssteuer die Befürworter mit diesem Vorwurf ein. Und hoffen, die Diskussion sei dann erledigt.
Neid ist in diesem Sinn das böse Wort, das die Reichen für den Gerechtigkeitssinn der Armen verwenden. Denn „Neid“ lenkt den Blick ab von der realen Verteilung des Wohlstands. Er fragt nicht danach, wer wieviel hat. „Gerechtigkeit“ fragt danach. Wenn man feststellt, dass sich der Abstand von den Reichsten zu den Armen immer mehr vergrössert, wenn man feststellt, dass die 2 % der Reichsten hierzulande so viel besitzen wie alle übrigen zusammen, wenn man dies als ungesund und als zu korrigieren befindet, dann äussert sich hier nicht Neid, sondern gesellschaftsverpflichtendes Denken – und Gerechtigkeit. Wer die Verteilung des Reichtums korrigieren will, der soll sich nicht schämen. Der Vorwurf des Neids, einer Todsünde bis ins hohe Mittelalter, zielt aber gerade darauf ab, dass wir uns schämen sollen. Deshalb rollt er den Reichen so schnell von den Lippen.
Das einzig Positive am Neid-Vorwurf ist, dass er wie ein verdecktes Bekenntnis der Ungleichheit wirkt. Zumindest das…
Wenn der Argumentationszug auf der Neidschiene nicht vorwärts kommt, dann kommt eine andere Weisheit zum Zuge. Wir sollten doch nicht die Hühner schlachten, die goldene Eier legten – konkret: die Reichen könnten fliehen, auswandern. Wir fragen bloss: wohin denn? Burundi? Swaziland? Die meisten westlichen Staaten kennen eine Erbschaftssteuer, die meisten sehen höhere Tarife vor als die der Initiative für die Schweiz vor. Und wenn auf Schweden als ein Staat ohne Erbschaftssteuer verwiesen wird, dann möchten wir den superreichen Emigrationswilligen fragen, ob er erst auf dem Operationstisch zügeln will, um sich für die letzte Phase vor dem Tod saftige Steuern zu ersparen.
Und noch etwas wider das Vergessen: Historisch betrachtet ist der durch die Initiative lancierte Vorschlag zu einer Erbschaftssteuer nichts Neosozialistisches sondern etwas Urliberales, in der Schweiz eingeführt durch den Freisinn. Fast alle Kantone des Bundesstaates kannten eine Erbschaftssteuer, fast alle haben sie sie in der nachthatcheristischen Aera abgeschafft, zumindest für die direkten Erben. Diese Eliminierung hat ebenfalls zur ausgeprägten Konzentration von Reichtum beigetragen.
Bleibt das „KMU“-Ausweichgeleise: „KMU-Killer“, „KMU-Substanzentzug“ undsoweiter. KMU sind in der öffentlichen Debatte etwas sehr Kuschelsympathisches. Das wussten auch die Initianten. Sie schlagen deshalb für KMU in der Erbmasse Erleichterungen vor: einen Steuersatz von 5 statt 20 % und einen Freibetrag von 50 statt 2 Mio. Franken. Bestimmen wird dies nach einem Ja zur Initiative das Parlament. Und dieses wird auch zu jenem Zeitpunkt von Kräften dominiert sein, die das Ausmass einer solchen Privilegierung eher ausweiten als schmälern werden.
Fazit: Wer die Verteilung von Reichtum in der Schweiz etwas korrigieren will, der wird sich den Kopf nicht vernebeln lassen von einem Argumentationszug wider den Neid und für den Schutz der Reichen und der KMU, der denn doch nur wie eine alte Dampflokomotive bergan keucht und heult.
Weitere Informationen zum Thema
- Schweizer unterschätzen krasse Vermögensungleichheit – der Film zum Thema
- Rede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner an der Medienkonferenz Ja zur Erbschaftssteuerreform
- Website des Initiativkomitees
- Drei Mal Ja für eine gerechtere und sozialere Schweiz
- Einkommen entlasten – AHV stärken: Kampagnenstart
- 3 x Ja – mehr soziale Gerechtigkeit: Der SGB zu den Abstimmungen vom 14. Juni