Das Entlastungsprogramm 27 des Bundes ist nicht nur unnötig, sondern sogar eine Belastung für die Bevölkerung. Bund, Kantone und Gemeinden machen Überschüsse und häufen auf Kosten der Bevölkerung ein Staatsvermögen an. Dieses Geld muss der Bevölkerung zurückgegeben werden. Viele Massnahmen des Sparprogramms sind kontraproduktiv. Trotz Trump-Zölle will der Bund beispielsweise die Innovationsförderung und die Berufsbildung zurückfahren. Jetzt, wo die Industrie Unterstützung bräuchte, macht der Bund eine Anti-Industriepolitik.
Der Schweizer Staat nimmt der Bevölkerung über Rechnungsüberschüsse Jahr für Jahr Geld weg und bildet daraus ein Staatsvermögen. Bund, Kantone und Gemeinden haben gar keine Schulden, sondern ein Vermögen von über 150 Mrd. Fr. oder rund 20'000 Franken pro Kopf. Beim Bund ist es die so genannte Schuldenbremse. Jahr für Jahr wird mehr als eine Milliarde der budgetierten Mittel nicht ausgegeben. Das führt dazu, dass der Bund Ende Jahr über eine Milliarde Franken zu viel bzw. als von der Schuldenbremse vorgeschrieben in der Kasse hat. Gleichzeitig leidet die Bevölkerung immer mehr unter der steigenden Last des Krankenkassenprämien – weil die Prämienverbilligungen mit der Belastung nicht Schritt halten.
Ein echtes Entlastungsprogramm würde das auf Kosten der Bevölkerung angesparte Staatsvermögen den Leuten zurückgeben, am besten über tiefere Krankenkassenprämien oder höhere Prämienverbilligungen. So gesehen ist bereits der Name des Entlastungsprogramms 27 irreführend.
Ausgerechnet jetzt, wo Teile der Industrie aufgrund der US-Zölle Schwierigkeiten hat, fährt der Bund die Unterstützung für Innovation und Berufsbildung zurück. Sollten die Zölle bleiben, so braucht ein Teil der Firmen Hilfe, bis sie neue Produkte entwickelt oder neue Märkte erschlossen haben.
Der Bund übernimmt immer mehr Aufgaben der Kantone. U.a. weil die Kantone zu passiv sind – etwa bei der Kita-Finanzierung oder in der Sozialpolitik. Diese Realität muss sich auch auf der Einnahmenseite des Bundes niederschlagen – beispielsweise indem der Kantonsanteil an der Bundessteuer gekürzt wird.