Zaghaft nur hat sich der Ständerat an das Dossier Boni und Lohnexzesse gemacht. Sei es bei der „Abzockerinitiative“, sei es bei der Revision des Aktienrechtes: Alle auch nur einigermassen griffigen Massnahmen, um Abgangsentschädigungen oder Boni zu begrenzen, hat die Mehrheit der kleinen Kammer abgelehnt.
In die gute Richtung
Diskutiert werden aktuell einige neue Modelle der Entlöhnung, insbesondere die Forderungen der „Abzockerinitiative“ und der FINMA, des Aufsichtsorgans des Bundes über den Finanzmarkt. Letztere betreffen nur die Bankbranche. Die „Abzockerinitiative“ von Tribol-Geschäftsführer Minder will hauptsächlich die Entlöhnung der Kader regeln und schlägt dazu folgende Eckpunkte in einer neuen Verfassungsbestimmung vor: die jährliche Wahl des Verwaltungsrates, eine Abstimmung der Generalversammlung über die gesamte Entlöhnung aller leitenden Organe, die Wahl eines Vergütungsausschusses, das Verbot von Abgangsentschädigungen und Strafen, die beim Bruch der erwähnten Grundsätze bis zu drei Jahre Gefängnis betragen können.
Die FINMA ihrerseits schlägt vor, dass die Kriterien einer variablen Entlöhnung in einem Finanz-Unternehmen nicht an kurzfristigen Interessen orientiert sein dürfen. Die FINMA will mit zahlreichen und detaillierten Vorschriften erreichen, dass die Mitarbeitenden ihr Augenmerk auf den langfristigen Erfolg eines Unternehmens richten.
All diese Vorschläge gehen in eine gute Richtung. Sie suchen Lohnmissbrauch und Lohnexzesse einzugrenzen. Nur: genügen sie diesem Anspruch? Die Volksinitiative schlägt eine gestärkte Kontrollmacht der Aktionäre auf die Manager vor. Die FINMA setzt auf Langfristigkeit. Aber auch diese kennt, worauf Keynes bereits aufmerksam gemacht hat, ihre Tücken. Und wer sagt denn, dass die Mehrheit der Aktionäre nicht auf gleiche lasterhafte Art wie die Spitzenmanager den Sirenen der kurzzeitig winkenden Profite erliegt?
Kernanliegen verfehlt
Beiden Vorschlägen ist eigen, dass sie die variable Entlöhnung nicht grundsätzlich in Frage stellen. Was jetzt nötig ist, ist ein klarer Bruch mit einer Entlöhnungs-Politik, die mit ökonomisch gefährlichen Auswirkungen auf Optionen und Boni setzt. Der Fall der UBS und die Finanzkrise haben nämlich den schädlichen Charakter der Boni und der Explosion der höchsten Gehälter offen gelegt. Diese Explosion stand nie in Verbindung mit der realen Ertragslage der Unternehmen, wohl aber mit der Gier gewisser Personen. Lohnsysteme auf der Grundlage der Boni verlocken geradezu dazu, sich in der Kasse zu bedienen; sie vergrössern so gleichzeitig die Lohnunterschiede und unterhöhlen den sozialen Zusammenhalt. Deshalb müssen wir auf ein einfaches, vernünftiges und erprobtes System zurückkommen. Der SGB spricht sich für Systeme mit vernünftigen und fixen Gehältern anstelle von Boni in Form von Optionen oder Aktien aus. Zudem spricht er sich für eine Begrenzung der Höchstlöhne aus. Kein Lohn sollte 500'000.- pro Jahr übersteigen, vor allem nicht bei öffentlichen Unternehmen. Die Begrenzung kann auch steuerlicher Art sein. In dieser Optik sollen die Lohnanteile über einer Million Franken neu der Gewinnsteuer unterstellt werden.