Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China bietet Möglichkeiten zum Dialog über den sozialen Standard. Der SGB verlangt, dass diese Möglichkeiten genutzt werden.
Das zwischen der Schweiz und China ausgehandelte Freihandelsabkommen bietet Instrumente, um einen Dialog zwischen den beiden Ländern zum Thema der Respektierung der Arbeitnehmerrechte zu fördern. Denn das Abkommen beruft sich in Artikel 13.5 auf zwei weitere Vereinbarungen mit China, die „eine Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen“ vorsehen. In diesen Vereinbarungen wird einerseits auf die soziale Dimension einer nachhaltigen Entwicklung verwiesen, andererseits wird der Grundstein eines Dialogs zwischen China und der Schweiz über den Respekt der IAO-Normen gelegt. Das ganze Vertragswerk mit China mag somit hinsichtlich Menschenrechte klar lückenhaft und enttäuschend sein. Hinsichtlich Sozialstandards jedoch ist Handeln möglich. Aus diesem Grund war der SGB gegen eine Rückweisung des Freihandelsabkommens. Eine solche hätte unsere Anliegen nicht voran gebracht.
Aufsicht schaffen
Wenn Nachhaltigkeit nicht toter Buchstabe sein soll, sind jedoch Strukturen der Begleitung und der Aufsicht zu schaffen. Solchen Organen sollen neben den Sozialpartnern auch die NGO aus dem Humanitären, der Umweltbewegung und des Konsumentenschutzes angehören, und nicht allein wirtschaftsnahe Kreise. Deshalb verlangte der SGB in einem gemeinsam mit vielen Organisationen aus den genannten Bereichen verfassten Schreiben an die Bundesräte Schneider-Ammann, Leuthard und Burkhalter, dass zum Vollzug der Nachhaltigkeitsbestimmungen von Freihandels- und Investitionsschutzabkommen ein verwaltungsinterner Aufsichtsmechanismus einzurichten sei. Dieses Gremium soll auch Meldungen „von Aussenstehenden wie Firmen, Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen entgegennehmen und würdigen dürfen.“
In seinem Antwortschreiben findet Bundesrat Schneider-Ammann, dass die heutigen Institutionen und Mechanismen über die notwendige Wirksamkeit verfügten. Ihre Verdoppelung nütze nichts. Dieser Teil der Antwort ist enttäuschend. Hingegen ist er bereit, die NGO an der Umsetzungskontrolle der Nachhaltigkeit zu beteiligen. Sein Vorschlag ist, dies in der eidgenössischen Kommission für Wirtschaftspolitik oder in der Verbindungsgruppe WTO/Freihandelsabkommen zu tun. Vor kurzem bereits hatte Schneider-Ammann im gleichen Zusammenhang akzeptiert, dass die Sozialpartner im Rahmen der tripartiten Kommission für IAO-Angelegenheiten regelmässig konsultiert werden.
SGB weiterhin für interdepartementale Aufsicht
Der SGB wird die neuen Hebel nutzen, um den Respekt der Sozialrechte zu fördern. Er wird sich weiterhin für die Einrichtung der erwähnten interdepartementalen Aufsicht für die Umsetzung von Nachhaltigkeitsbestimmungen in Freihandelsabkommen einsetzen. Und ebenso dafür, dass Gewerkschaften und NGO für die entsprechenden Tätigkeiten staatliche Hilfsmittel erhalten.