Ein bedeutender Schritt gegen Ungleichheit und für eine starke AHV

  • Finanzen und Steuerpolitik
Artikel
Verfasst durch Giorgio Tuti, SGB-Vizepräsident

Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ eingereicht

Am 15. Februar reichte ein Bündnis von SP, SGB, EVP und Grünen die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ ein. Erbschaften über 2 Mio. Franken sollen neu mit 20 % besteuert werden. Zwei Drittel des Ertrags sollen an die AHV, ein Drittel an die Kantone gehen. Die Volksinitiative trägt damit ihren Teil bei, damit möglich wird, was diesem Land so nottut: mehr soziale Gerechtigkeit.

Seit den 90er Jahren bestimmt massive Ungleichheit die Einkommensverteilung in der Schweiz. Die Lohnschere hat sich in dieser Zeit drastisch geöffnet. So haben die hohen Saläre seit 1994 um 33 % zugenommen, die mittleren jedoch nur um 7 % und die tiefen um 9 %. Die Vermögensunterschiede sind extrem: 2,6 % der Bevölkerung besitzen 50 % der Vermögen, und eine auf die Interessen der Oberschicht ausgerichtete Steuer- und Abgabenpolitik hat diese Ungleichheit noch gestärkt statt korrigiert.

Die Erbschaftssteuer wirkt hier korrigierend. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist sie ein wichtiger Baustein in der Architektur von mehr Gleichheit. Weitere Bausteine sind faire Mindestlöhne für die „normalen“ Erwerbstätigen und bessere AHV-Renten für die Pensionierten. Diese beiden Forderungen packt der SGB mit zwei Volksinitiativen an. Die Volksinitiative „Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohninitiative)“ steht vor der Phase parlamentarischer Beratung, die Volksinitiative „AHVplus: Für eine starke AHV“ wird noch dieses Frühjahr lanciert werden.

Wenn die heute eingereichte Volksinitiative in der Abstimmung durchkommt, dann werden zwei Drittel der Erträge der Erbschaftsteuer der AHV zugutekommen. Das dürften dann rund 2 Mia. Franken pro Jahr sein.

Diese 2 Mia. Franken sind in der AHV gut und sozial angelegt. Dank den hohen Freibeträgen werden nur hohe Vermögen von der Erbschaftssteuer erfasst. Die Erbschaftssteuer erfüllt damit die Funktion einer sozialen Korrektur. Geld fliesst von den Reichen weg hin in ein Gefäss, das bereits durch seine Ausgestaltung eine stark umverteilende Wirkung entfaltet.

Die Lage der AHV ist alles andere als dramatisch. Zu Panik besteht überhaupt kein Grund. Dennoch kann die AHV dieses Geld sehr gut brauchen. In rund 15 Jahren wird die AHV mehr Mittel benötigen, um den heutigen Leistungsstandard sicher zu stellen. Mit dem Ertrag der Erbschaftssteuer werden die ohnehin undramatischen Beitrags- (oder Abgabe-)erhöhungen noch moderater sein.

Der SGB ist aber auch der festen Überzeugung, dass in der AHV ein Ausbau angezeigt ist. Aus diesem Grund wird der SGB noch diesen Frühling die Volksinitiative AHVplus starten. Sie fordert einen Zuschlag von 10 % auf allen AHV-Renten. Damit soll das verfassungsmässige Ziel der „Fortsetzung der gewohnten Lebensweise in angemessener Weise“ für mehr Menschen Wirklichkeit werden. Auch hier: zwei Drittel dieses AHV-Ausbaus wären mit den Erträgen der Erbschaftssteuer bereits finanziert.

Mit anderen Worten: die moderat gestaltete Erbschaftssteuer hilft wesentlich dabei, die AHV an neue Voraussetzungen und Bedürfnisse anzupassen. Sie hilft wesentlich, soziale Ungleichheit zu korrigieren. Und sie hilft wesentlich dabei, eine von falschen Annahmen und Behauptungen beherrschte AHV-Debatte zu entdramatisieren.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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