Der Nationalrat entleert das Weiterbildungsgesetz über weite Strecken seines Sinnes. Die Grosse Kammer verweigert die Festschreibung jeglicher Verantwortung der Arbeitgeber. Der Bundesrat sah noch eine bescheidene Beteiligung der Arbeitgeber an den Weiterbildungsanstrengungen vor. Der Nationalrat jedoch hat den Absatz gestrichen, der privaten wie öffentlichen Arbeitgebern vorschrieb, die Weiterbildung ihrer Angestellten zu fördern.
So amputiert, verfehlt das Gesetz sein prioritäres Ziel, nämlich den Arbeitnehmenden eine nachhaltige Integration auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Der Nationalrat setzt primär auf individuelle Verantwortung und Stärkung des Wettbewerbs. Statt die Unternehmen zu ermutigen, in die Qualifikationen ihres Personals zu investieren, ermuntert er sie zu auswärtiger Personalrekrutierung.
«Gegenüber wenig Qualifizierten auf individueller Verantwortung und dem Markt zu bestehen, grenzt an Zynismus», kritisiert SGB-Zentralsekretärin Véronique Polito. Dass die Arbeitgeber heute mehrheitlich die Weiterbildung der bereits gut Ausgebildeten und der gut Entlöhnten unterstützen, ist offenkundig. Die BFS-Erhebungen bestätigen dies: 2011 haben nur 28 % der Arbeitnehmenden ohne Ausbildung von ihrem Arbeitgeber eine Unterstützung bei Weiterbildung erhalten. Bei den Hochschulabgängern betrug dieselbe Quote 70 %.
Der Ständerat wird hier korrigieren und das Gesetz auf die wirklichen Probleme ausrichten müssen.
Auskünfte:
Véronique Polito, SGB-Zentralsekretäri; 079 436 21 29