Mit vorliegender Gesetzesänderung soll die Verlustverrechnungsperiode von 7 auf 10 Jahre erhöht werden. Während das Parlament diese Änderung damit rechtfertigt, dass die von der Covid-Pandemie betroffenen Unternehmen so entlastet werden können, profitieren hauptsächlich Grossunternehmen mit hohen Gewinnen davon. Diese Vorlage verfehlt ihr Ziel und bringt hohe Steuerausfälle mit sich. Folglich lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) sie ab.
In seiner vollständigen Vernehmlassungsantwort (PDF) begründet der SGB die Ablehnung.