Der SGB ist grundsätzlich mit der Vorlage einverstanden, hat jedoch zwei Bemerkungen: Die Strafbestimmungen im Zusammenhang mit Quellensteuern auf Kapitalerträgen sind zu tief. Die maximale Busse sollte auf jeweils 100'000 Franken (resp. zum Dreifachen des unrechtmässigen Vorteils) angehoben werden. Weiter ist mit diesem Gesetz noch nicht klar geregelt, unter welchen Bedingungen die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen abschliessen will und wann solche Abkommen allenfalls grundsätzlich ausgeschlossen werden, zum Beispiel, wenn ein Staat systematisch gegen die Menschenrechte verstösst. Der SGB verlangt ein klares und stringentes Konzept des Bundesrates, wie mit solchen Staaten in Zukunft umgegangen werden soll.
Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unten als PDF verlinkt.