Buchpreisbindung – Bausparen: Ein Ja und ein Nein für den Ausgleich

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Verfasst durch Ewald Ackermann; SGB-Information

Im Fall der Buchpreisbindung geht es darum, kulturell Aussergewöhnliches vor blinder Profitlogik zu schützen. Im Fall des Bausparens geht es darum zu verhindern, dass ungleiche Verteilung des Profits nicht noch mehr gefördert wird. Diese Anliegen gehen komplementär in die gleiche Richtung.

Es gibt viele vernünftige Gründe für die Buchpreisbindung. Der gewichtigste jedoch ist, dass die Preisbindung Qualität und Vielfalt der Buchproduktion ermöglicht. Wer an einem Krimi-Knüller eine schöne Stange Geld verdient, kann damit eine Lyrikanthologie produzieren – und da auch mal trübe Gewinnaussichten riskieren. Bei eingespurten Ideologen ist solches Wirtschaften als Quersubventionierung verschrien. Dass es ihnen gelungen ist, solches an kleinräumiger Solidarität ausgerichtetes Handeln weitgehend zu eliminieren, darf kein Freipass für weitere Eliminierung sein. In diesem Sinn setzt das Ja zur Buchpreisbindung, quasi von allen Kulturschaffenden unterstützt, einen Kontrapunkt zur reinen Profitlogik. Einen kleinen Schritt hin zu mehr Ausgleich.

 

Gräben nicht noch grösser machen

Einen Kontrapunkt setzt auch das Nein zur Bausparinitiative. Jahre lang nun hat eine Steuerpolitik, die sich gleichsam im Ex-Bundesrat aus Appenzell versinnbildlichte, die klaffend aufgeworfenen Gräben der Primärverteilung noch einmal vergrössert. Kurz und grob gesagt: Wer immer mehr an Lohn oder Boni einstrich, dem wurden auch regelmässig Steuergeschenke angetragen. Eine solche Steuerpolitik im Dienst der Begüterten hat wesentlich zum Aufgehen der Einkommens- und Vermögensschere beigetragen. In genau dieser Logik liegt auch die Bausparinitiative. Wer sozialen Ausgleich statt soziale Spreizung will, sagt nein. Wer Wohneigentum für alle fördern will, der fördere den genossenschaftlichen Wohnbau.

Trendkorrektur

Die 6 Wochen Ferien (siehe vorangehenden Beitrag) haben auch etwas mit fairer Verteilung zu tun. Die Arbeitnehmenden haben sie sich vorverdient. Fazit: am 11. März[1] können die Stimmenden einige Korrekturen am Trend zunehmend ungerechter Verteilung vornehmen.

 

24.2.2012                                                                                         SGB-Newsletter 4/2012


[1] Für die Geldspiel-Regelung empfiehlt der SGB ein Ja.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

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