Bessere AHV statt extreme Konzentration von Reichtum

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Verfasst durch Ewald Ackermann

Volk wird ungleiche Vermögensverteilung korrigieren können

Die erste Hürde ist genommen. Die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ kommt zustande. Damit wird das Volk entscheiden können, ob es ein wenig mehr Verteilgerechtigkeit will, indem Reiche und Superreiche vermehrt in die soziale Pflicht genommen werden.

127‘000 Unterschriften hat ein breites von SP, EVP, SGB und Grünen angeführtes Bündnis für eine nationale Erbschaftssteuer gesammelt. Rund 27'000 Unterschriften liegen noch bei den Gemeinden zur Beglaubigung. Diese sind aufgerufen, ihre Arbeit nun rasch zu erledigen, damit diese Volksinitiative fristgerecht am 15.2. 2013 eingereicht werden kann.

Die Initiative ermöglicht dem Schweizer Volk, eines der stoßenden Steuerprivilegien zu beseitigen. Denn heute werden der Arbeitslohn, der Lottogewinn, die Renten, die Zinserträge aus dem Sparkonto, die Honorare, Betriebsgewinne und Verkaufserlöse besteuert – nicht jedoch die Erbschaften. In unserem Land erhalten jedes Jahr ein paar wenige Frauen und Männer Milliarden, ohne dass sie dafür arbeiten oder etwas investieren mussten. Und ohne dass sie für dieses Geld Steuern bezahlen. Damit dürfte nun bald Schluss sein!

Das Vermögen ist in der Schweiz extrem ungerecht verteilt: 1 Prozent der Bevölkerung besitzt so viel wie die übrigen 99 Prozent zusammen. Diese Ungleichheit nimmt gar noch zu. Auch hier korrigiert die Volksinitiative. Denn viele dieser riesigen Vermögen in unserem Land sind von ihren Besitzern nicht erarbeitet, sondern schlicht geerbt worden. Der Ertrag einer nationalen Erbschaftssteuer dürfte rund 3 Mia. Franken pro Jahr betragen. Diese Summe geht vollumfänglich zurück an die Bevölkerung. Zwei Drittel gehen an die AHV. Da sind sie sehr gut und sozial wirksam angelegt. Damit kann unser wichtigstes Sozialwerk die Herausforderungen der Zukunft (z. B. bessere AHV-Renten nach dem Modell AHVplus oder Sicherung eines würdigen Ruhestands für alle) anpacken. Einen Drittel der Einnahmen bekommen die Kantone, die damit wichtige Dienstleistungen für die Allgemeinheit finanzieren können. Sie werden damit dafür entschädigt, dass die kantonalen Erbschaftssteuern neu vom Bund erhoben werden.

Fazit: Die eidgenössische Erbschaftssteuer korrigiert die ungerechte Vermögensverteilung, sie wirkt sozial ausgleichend – und dies ohne die kleinen und mittleren Vermögen zu „rupfen“. Denn die ersten 2 Millionen Franken einer Erbschaft sind steuerfrei.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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